Tach!
Nehmen wir mal an, dass man aufgrund des Einkommens der Eltern nicht Bafög berechtigt ist. Wenn nun die Eltern ihrem Kind schon eine Berufsausbildung (eine staatl.anerkannte Berufsausbildung), wie zum Bsp. die RettAss-Ausbildung, finanziert haben, müssen sie ihren Sprössling noch bei einer Zweiten finanziell unterstützen oder gibt es in dem Fall staatl.-finanzl. Beisteuerungen?
Hab schon von Einigen gehört, dass Eltern dem Kind nur eine Ausbildung bezahlen müssen. wie schon erwähnt ohne Berücksichtigung des Einkommens.
Wär schön wenn ihr mir meine Frage beantworten könnt