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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Senior Mitglied
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    hallöle,

    wie wird eigentlich beim nachrückverfahren vorgegangen? wird man einfach irgendwohin nachgerückt, oder geht es erstmal nach den wunschstudienorten und note?
    also z.b. wenn man einen studienplatz am anderen ende von deutschland nicht annehmen kann, wäre es dann klüger, "alle anderen orte auszuschliessen", damit man nicht irgendwohin nachgerückt wird, bevor man die chance hat, an einen wunschort nachgerückt zu werden? also wie ist die REIHENFOLGE beim nachrücken?
    hoffe, das war jetzt verständlich...
    gruß

    nic



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  2. #2
    Gold Mitglied Avatar von ceres
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    wenn einer aus deiner Landesliste abspringt, bekommst du dessen Platz. Kommt halt darauf an, wo der angenommen worden ist. Kann praktisch überall sein.
    Halte es generell für bescheuert, Studienorte auszuschließen aber das ist nur



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  3. #3
    Senior Mitglied
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    26.04.2004
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    leider kann aber nicht jeder, seis aus finanziellen, familiären oder sonstigen privaten gründen alles stehen und liegen lassen und 700km weit weg ziehen.
    sei froh, wenn du völlig ungebunden bist und das kannst.

    gehts denn da unter den landeskindern dann nach noten??? sozialkriterien???? wunschortliste?????oder wie oder was?????

    grüßle
    nic

    p.s. obwohl, man könnte ja evt. einen studienplatz tauschen, wenn er zu weit weg ist, so gesehen hast du recht. aber wenn ich jetzt im allgemeinen und im hochschulauswahlverfahren nicht genommen werde, und dann bekomme ich einen platz, der zu weit weg ist, nehme ihn an und finde dann keinen tauschpartner... dann hab ich mir das nachrückverfahren verbaut mit einem platz von meiner wunschliste vielleicht...oder seh ich das alles falsch????

    wo kann man das nachlesen bei der zvs????



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