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  1. #10541
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    Zitat Zitat von Cinnafly Beitrag anzeigen
    Passiert etwas, wenn ich auf dieser Bescheinigung jetzt ein Chefarzt der "Gefäß- und Thoraxchirurgie" unterschreibt? Hat/Hatte jemand schon mal ein ähnliches Problem?
    "Erkennt" man das denn? Also setzt der seinen spezifischen Stempel drunter oder ist derjenige von der Heimatuniversität?
    In unserem Leitfaden steht, dass wir möglichst eine allgemeine und zutreffende Bezeichnung auf der Bescheinigung verwenden sollen. Also "Innere Medizin" oder "Chirurgie". Und je nachdem, was da für ein Stempel drunter kommt, sollte das ja eigentlich sauber aussehen für dich?



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  2. #10542
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von FuchsiBuchsi Beitrag anzeigen
    "Erkennt" man das denn? Also setzt der seinen spezifischen Stempel drunter oder ist derjenige von der Heimatuniversität?
    In unserem Leitfaden steht, dass wir möglichst eine allgemeine und zutreffende Bezeichnung auf der Bescheinigung verwenden sollen. Also "Innere Medizin" oder "Chirurgie". Und je nachdem, was da für ein Stempel drunter kommt, sollte das ja eigentlich sauber aussehen für dich?
    Das ist die Frage. Wir sollen auch nur "Innere" oder "Chirurgie" eintragen, unterschreiben und stempeln lassen. Daneben noch das Unisiegel und ein Extra-Formular über die universitäre Bindung. Ich weiß nicht, ob es generell einen Stempel mit "nur" Chirurgie in großen Häusern gibt. In der Inneren in Deutschland steht auch "Klinik für Kardiologie und Intensivmedizin" mit dem Namen des Chefarztes dabei.

    Das mit dem Dekanat oder der Fachschaft hört sich auch gut an. Werde auch mal in meinem ganzen Bekanntenkreis rumfragen. Ich kann ja nicht die einzige sein.



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  3. #10543
    Diamanten Mitglied
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    4. WBJ - Labor
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    In meinem Chirurgie-PJ konnte man wahlweise Allgemein-, Viszeral-, Thorax-, Kinder-, Unfall-, Gefäß- oder Herzchirurgie machen. Man hat sich an Tag 1 im Hörsaal aufgeteilt - nach der Hälfte konnte man prinzipiell wechseln, gewollt war es aber selten von Seiten der Studis aus. Bei uns (3. Tertial) ist eh niemand gewechselt, hätte für ca. 3 Wochen auch keinen Sinn gemacht.

    Das hat dazu geführt, dass ich die ganze Zeit in der Herzchirurgie gewesen bin (sehr kleine Abteilung). Normalerweise bekommt man trotzdem die Bescheinigung von der Chirurgie. Leider war die entsprechende Person erkrankt, als die Fehltage losgingen und da es März 2020 war, wollte ich schnellstmöglich die Bescheinigung zum LPA schicken. Habe dann selbst die Bescheinigung ausgefüllt, mit dem Fach "Chirurgie" und Zeitraum. Unterschrieben hat der CA persönlich. Dank kleinem Team kannte er mich natürlich und das gleiche Problem hatten sie wohl 2019 auch schonmal. Als Stempel gabs dann sogar nur "Herzzentrum". War aber alles kein Problem, habe nie eine Rückfrage von Düsseldorf o.ä. erhalten.



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  4. #10544
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.08.2016
    Beiträge
    312
    Ich habe eine Frage bezüglich der Weiterbildungsordnung:
    Ich habe es nicht ganz mitbekommen, aber wir haben 2020 eine neue Ordnung bekommen. Die Weiterbildungsinhalte sind somit ein wenig anders. Kleines Beispiel: Für Strahlenmedizin musste man vorher unbedingt 12 Monate stationäre Versorgung machen. Nach der neuen Weiterbildungsordnung jedoch nicht mehr. Welche gilt für mich nun, wenn ich vor 2020 mein Studium aufgenommen habe? Hat da jemand Ahnung von?



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  5. #10545
    Registrierter Benutzer Avatar von Jul4ik
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    19.08.2016
    Ort
    Würzburg
    Semester:
    Fix und Fertig mit dem Studium
    Beiträge
    106
    Also so logisch betrachtet, würde die neue gelten, denn ich geh mal davon aus, dass du noch nicht mitm Studium fertig bist, wenn du im PJ Forum schreibst.
    Die „eigentliche“ Weiterbildung fängt ja erst mit abgeschlossenem Studium beim Antritt einer Weiterbildungsstelle an.
    Meine Gedanken dazu 🤷🏼*♀️😅



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