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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.03.2002
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    1
    Hallo Leute! Habe am vergangenen Freitag meinen bereits zweiten Ablehnungsbescheid v.d. ZVS bekommen. Bin ziehmlich gefrustet und überlege daher, ob ich den Platz einklagen soll. Oder gibt es ausser Nachrück - bzw. Losverfahren noch andere
    Möglichkeiten an einen Platz zu kommen?
    Kann mir vielleicht jemand etwas über die Vorgehensweise und Erfolgschancen eines Klageverfahrens mitteilen? Und kennt jemand von Euch evtl. einen, auf diesem Gebiet, erfahrenen Anwalt?
    Gruss
    Frank



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  2. #2
    Premium Mitglied Avatar von Master Tom
    Mitglied seit
    04.03.2002
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    162
    Schau mal auf die Seite:

    www.studienplatz-recht.de




    Gruss, Master Tom



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  3. #3
    Premium Mitglied Avatar von Maynard
    Mitglied seit
    06.03.2002
    Ort
    Right Next Door To Hell
    Beiträge
    190
    Hi,

    eine klage gegen die zvs ist zu 100% aussichtslos! die ist rechtlich abgesichert. wenn dann musst du die universitäten direkt verklagen. ob man dann noch sehr beliebt ist weiss ich nicht...? du musst der universität jedenfalls nachweisen können, dass sie mehr plätze zur verfügung hat, als die es der zvs gemeldet hat.
    der erfolg einer solchen klage hängt im allgemeinen davon ab,
    wie viele andere bewerben auch diesen weg gehen. wenn die uni dir einen vergleich o.ä. anbietet, hast du gute chancen. ansonsten
    zieh die klage schnell zurück, da es sonst teuer werden kann.
    einer meiner mitarbeiter (wartet auch [wie ich...]) hat es mal mit einer klage versucht. ist aber gescheitert.
    ob es das ganze wert ist kann ich dir leider auch nicht sagen.
    trotzdem viel glück



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  4. #4
    Diamanten Troll
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    13.08.2001
    Ort
    Giessen
    Semester:
    Aus und vorbei.
    Beiträge
    1.833
    Im Normalfall ist das ganze kein Problem. Außer die Finanzielle Seite. Du verklagst die Uni mit der Begründung daß sie weniger Plätze vergeben haben als sie könnten und damit müßten. Das ist immer der Fall, da immer Leute im letzten Moment abspringen und ähnliches. Dann bietet die Uni einen Vergleich an in Form eines Platzes oder es wird im Schnellverfahren per Einstweiliger Verfügung bestimmt. Und mit Beliebtheit hat man da keine Probleme. Du verklagst ja nicht einen Prof oder deinen Fachbereich oder ähnliches, sondern die Uni. Das weiß keine Sau da.
    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
    Mitglied seit
    02.04.2003
    Ort
    Mørvig
    Semester:
    CEA
    Beiträge
    8.711
    http://www.asta.uni-hamburg.de/cms/i...affung2005.pdf

    Hier gibts gute Infos zur Klage, auch ohne Anwalt



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