also man rückt nur auf der landesliste nach, nict aber im Hochschulverfahren. Da ist egal wie knapp man dort gescheitert ist. Im Nachrückverfahren ist nur dein Ranking in deinem Bundesland oder auf der Wartezeitliste relevant. Am Nachrückverfahren nimmt man automatisc teil und die Bescheide (nur positive) werden am 5.Oktober 2004 versandt.
Seine Chancen kann man sich ausrechnen. Auf der Landesliste ist das Hochschulverfahren noch nicht mit drin und es nehmen erfahrungsgemäß ca. 10% ihren Platz nicht an. Also, wenn der Grenzrang bei 500 liegt, kann man folgendermaßen rechnen:
500 + 240 (HS) + 50 = 790
Also hätte man rein theoretisch eine Chance im Nachrückverfahren, wenn der eigene Rang <790 ist.
Ist natürlich alles nur Spekulation...