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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Gold Mitglied Avatar von ceres
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    also man rückt nur auf der landesliste nach, nict aber im Hochschulverfahren. Da ist egal wie knapp man dort gescheitert ist. Im Nachrückverfahren ist nur dein Ranking in deinem Bundesland oder auf der Wartezeitliste relevant. Am Nachrückverfahren nimmt man automatisc teil und die Bescheide (nur positive) werden am 5.Oktober 2004 versandt.

    Seine Chancen kann man sich ausrechnen. Auf der Landesliste ist das Hochschulverfahren noch nicht mit drin und es nehmen erfahrungsgemäß ca. 10% ihren Platz nicht an. Also, wenn der Grenzrang bei 500 liegt, kann man folgendermaßen rechnen:

    500 + 240 (HS) + 50 = 790

    Also hätte man rein theoretisch eine Chance im Nachrückverfahren, wenn der eigene Rang <790 ist.

    Ist natürlich alles nur Spekulation...



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  2. #7
    nicht zynisch werden?! Avatar von questionmark
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    Ich habe damals beim Hochschulverfahren den Grenzrang um EINEN Platz verfehlt. Und das nur weil ich ein nachrangig schlechtes Sozialkriterium hatte (Kriterium 5)!! Tja, aber hilft ja auch alle nix, Leben geht ja trotzdem weiter!
    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft.
    Friedrich Schleiermacher



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  3. #8
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    warum schreiben die einem dann überhaupt rang und grenzrang vom hochschulverfahren???? damit man nochmal so richtig mit dem kopp vor die wand rennt vor wut, weil mans knapp verpasst hat?

    aber wann macht die zvs schonmal irgendwas logisches...



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  4. #9
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    Zitat Zitat von rovo
    warum schreiben die einem dann überhaupt rang und grenzrang vom hochschulverfahren???? damit man nochmal so richtig mit dem kopp vor die wand rennt vor wut, weil mans knapp verpasst hat?

    aber wann macht die zvs schonmal irgendwas logisches...
    jep und um einen völlig in die Frustration zu treiben



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  5. #10
    Gold Mitglied Avatar von ceres
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    ja und damit man alle halbe Jahr wieder daran denkt...



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