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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Sic transit gloria mundi Avatar von Cranium
    Mitglied seit
    22.10.2003
    Beiträge
    1.289
    Zitat Zitat von agouti_lilac
    Man braucht eine ZVS-Zulassung.

    Man braucht also eine ZVS Zulassung in D, damit man in CH Med. studieren kann? Gilt das auch für die Schweiz?
    Und kann ein nicht Österreicher/ Schweizer sich auch direkt in den dortigen Fakultäten bewerben?

    Merci und Gruß Cranium
    homo homini lupus



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  2. #22
    Überzeugungstäterin Avatar von Denüse
    Mitglied seit
    27.01.2003
    Ort
    Lübeck
    Beiträge
    6.087
    @stez:

    Klar darf man fragen...

    Wir hatten zum Wintersemester 2003/04 geklagt... Entschieden wurde im Juni, Einschreibung im Juli, Rausschmiss von 26 aus 32 im September...

    Alle Klarheiten beseitigt?
    Eine unendliche Geschichte...


    Liebe Grüße, Denüse
    Menschen sind seltsame Tiere!

    Only the paranoid survive.



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  3. #23
    Platin Mitglied Avatar von stez
    Mitglied seit
    01.10.2003
    Ort
    Heidelberg
    Semester:
    ende gelände
    Beiträge
    843
    Ja, danke für die Info. Das ist schon ne ziemlich üble Geschichte...


    Gruss
    Everybody be cool. You, be cool! - Seth Gecko (FDTD)



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  4. #24
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Mitglied seit
    11.09.2003
    Ort
    da wo die Sonne aufgeht
    Semester:
    Fach-Kind
    Beiträge
    4.777
    @Denüse:
    Meines Wissens nach gab es so einen Wisch, den die Einkläger unterschreiben mussten, nicht. Sie haben ganz normal die Möglichkeit an den Prüfungen teilzunehmen und mussten teilweise das eine oder andere Seminar wiederholen. Oder aber konnten nur noch weniger "Bonuspunkte" in Seminaren (z.B. Exp. Physik) sammeln sodass sie in der Klausur mehr bringen mussten.
    Es gelten für die Kläger die gleichen Wiederholungsregeln: 2x Wiederholung, danach muss die ganze Lehrveranstaltung "nach Maßgabe freier Plätze" (und die gibt es aufgrund der Einkläger in den nächsten Jahren fast gar nicht mehr) wiederholt werden.

    Aber ich glaube, dass sie sich für dieses Jahr was neues überlegen wollten.....


    P.S.: Auch wenn du's mit dem Thread nicht bezwecken wolltest - tut mir leid, dass du deinen Studienplatz wieder aufgeben musstest. Das ist echt bitter!



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  5. #25
    Mediziner aus Überzeugung Avatar von Diabeticus
    Mitglied seit
    01.07.2003
    Ort
    im Zentrum
    Semester:
    klinisch
    Beiträge
    95
    Die ganze Klagerei ist meiner Ansicht nach eine fürchterliche Geldmacherei - selbst die "armen Unis" leisten sich gut bezahlte Anwälte um gegen die Kläger/innen vorzugehen. Müssen die Unis ja auch machen, ansonsten gerät alles ersteinmal völlig aus den Fugen (wie z.B. in Ulm am Anfang - was dann mit der Zeit besser wurde). Allerdings werden die Kläger/innen teilweise von den Anwälten, die die Unis vertreten ganz gehörig ausgenommen. Zumindest hat mir das ein Freund der klagt erzählz, dass es letztes Jahr bei ihm im Klageverfahren gegen die Uni Ulm so war. Aber auch die ganzen anderen Unis werden sich zu wehren wissen, denn es geht ja nicht nur um die Vorklinikplätze, sondern auch um die Klinikplätze, welche bei den Unis nicht ausreichend (für alle Studienanfänger) vorhanden sind - sondern nur stark 50% davon...
    Soweit so gut.
    MfG
    The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.



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