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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.11.2004
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    2
    Hallo,

    wißt ihr ob man auch als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (wegen entzündlich-rheumatischer Erkrankung) ein Pflegepraktikum absolvieren muß bzw. ob es da eventuell Sonderregelungen gibt?




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  2. #2
    Back on Stage Avatar von Rico
    Mitglied seit
    31.01.2002
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    Tübingen
    Beiträge
    6.701
    Also in meiner (zugegebenerweise schon etwas älteren) AppO steht nix über Ausnahmen vom Pflegepraktikum.

    Das für Dich zuständige LPA weiß da aber sicher bescheid - ich tippe aber mal, daß es ohne wohl nicht gehen wird, v.a. weil eine Menge Tätigkeiten (Blutdruck-, Fiebermessen, etc) ja nicht so schwer sind, daß sie nicht mit einem gewissen Grad der Behinderung durchführbar wären.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #3
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
    Mitglied seit
    06.03.2002
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    Bureau des médecins
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    Gasmann
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    5.023
    Ich würde vorschlagen, dass Du mal das Landesprüfungsamt kontaktierst. Schildere einfach Deinen Fall, am besten in ein paar Worten als Brief und dann wirst Du schon sehen.

    Aber ich denke, dass ein Pflegepraktikum sicher auch ein interessanter Einblick ist, den Du nicht missen solltest. Für gewisse Einschränkungen hat man sicherlich überall Verständnis!!
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



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  4. #4
    Whatever!
    Mitglied seit
    28.06.2003
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    Hamburg
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    189
    Ich habe über die genauen Bestimmungen auch keine Ahnung, aber während ich mein Pflegepraktikum gemacht habe war bei uns auf Sation auch eine andere Praktikantin, die unterhalb von S2 komplett gelähmt war. Ich weiß ja nicht, wie sehr dich Deine Behinderung einschränkt, aber offensichtlich muss das schon ganz erheblich sein, damit Dir Dein Pflegepraktikum erlassen wird.



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  5. #5
    Platin Mitglied Avatar von SynC
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    30.08.2004
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    Heidelberg
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    5. WBJ
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    570
    Habe auch einen SH-Ausweis und habe trotzdem ein über 90-tägiges Krankenpflegepraktikum am Stück abgeleistet, weil ich keinen Zivildienst machen muss.
    Finde ein bisschen soziale Arbeit sollte man immer und auch gerade mit SH-Ausweis machen, um zu beweisen, dass man in diesem Bereich auch die nötigen Fähigkeiten und die nötige Einstellung hat.

    mfG Jonas



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