Hallo!!!
Ich habe da mal eine Frage zur Wiederbewerbung...und zwar man muss doch das ontrollblatt abschicken, muss man dann auch eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses abschicken?
Würde mich über ne Antwort freuen,
MissSL
Hallo!!!
Ich habe da mal eine Frage zur Wiederbewerbung...und zwar man muss doch das ontrollblatt abschicken, muss man dann auch eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses abschicken?
Würde mich über ne Antwort freuen,
MissSL
Nein, also ich habs auch nicht gemacht, dass ist ja der sinn der sache dass es VEREINFACHT ist. ich laube das steht da aber irgendwo. auch wenn du das blatt ausdruckst steht da dass keine weiteren unterlagen nötig sind und dass du nur das antragsformular schicken sollst.
viel glück
Zitat von MissSL
Ein Kontrollblatt erhältst du nur, wenn dein Antrag fehlerhaft ist.
homo homini lupus
Das Kontrollblatt mußt Du nur ZURÜCKSCHICKEN, wenn Du merkst, daß Deine Angaben fehlerhaft sind, noch Unterlagen fehlen (Dicker Schwarzer Balken mit Erläuterung an der Seite des betreffenden Punktes) oder Du noch Änderungen vornehmen willst. Bekommen tust Du es auf alle Fälle, nachdem der Antrag bei der ZVS eingegangen und geprüft wurde. Also so war das noch bis WS 04/05, aber vielleicht hat sich das auch geändert ?!?Ein Kontrollblatt erhältst du nur, wenn dein Antrag fehlerhaft ist.
Was Du alles mitschicken mußt/solltest bei der VEREINFACHTEN WIEDERBEWERBUNG (Der Brief von der ZVS bevor Du Deinen Antrag für das betreffende Semester gestellt hast) steht eigentlich im Beiblatt, was Du mitgeschickt bekommst (und im ZVS Heft?!?)
Guten Rutsch
Geändert von Der Praktikant (31.12.2004 um 10:35 Uhr) Grund: Die Gute Alte Rechtschreibung
Zitat von Cranium
Der Praktikant hat es auch schon geschrieben, aber noch mal in aller Deutlichkeit ! Das Kontrollblatt bekommt man IMMER ( zumindest wenn man sich das erste Mal über das Formular der ZVS-Info bewirbt ) .
Geändert von Steeldust_01 (31.12.2004 um 11:46 Uhr)