Also ich bin nicht so ganz sicher ob ich deine Frage richtig verstanden hab, aber falls ja, ist der Passus in der alten AO der für dich gilt relativ eindeutig.
Zitat von Alte AO
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hallo leute, habe im märz 2004 mein mündliches bestanden, leider das schriftliche nicht schreibe es jetzt im märz 2005. weisst jemand zufällig bescheid, wie lange ich mein mündliches behalten kann. Falls ich dieses mal wieder nicht durchkommen, muss ich dann im August 2005 mein mündliches erneut machen? Habe schon die ganze ÄAppO durchgelesen und leider nichts dazu gefunden. Würde mich über jede Info sehr freuen. Danke im voraus
Geändert von sibiriagirl1 (25.02.2005 um 14:16 Uhr)
Also ich bin nicht so ganz sicher ob ich deine Frage richtig verstanden hab, aber falls ja, ist der Passus in der alten AO der für dich gilt relativ eindeutig.
Zitat von Alte AO
In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*
Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
- Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!
hallo helliquin, vielen dank für deine antwort. diesen auszug kenne ich schon. es gibt doch eine möglichkeit nach dem ersten tag "sich zurückzuziehen" ? dann gilt doch der versuch als nicht unternommen. nehmen wir an, ich würde es tun, muss ich dann das mündliche was dann 1 1/2 jahre alt ist, nochmal machen
wenn du nach alter ao studierst, musst du das mündl. in jedem fall neu machen. es sei denn, du bist durch die schriftl. nicht durchgefallen sondern hast sie mit amtsärztlicher bestätigung abgebrochen.
so habe ich das auf jeden fall verstanden.
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sonst ruf doch einfach beim lpa an, die können dir das sicher sagen.