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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.02.2005
    Beiträge
    2
    Hi !!

    Ich habe aufgrund einer Ablehnung eine Ausbildung angefangen und möchte diese auch gerne abschließen.

    Daher meine Frage: Was mache ich, wenn die ZVS mich jetzt für Medizin zulässt ? Muss ich dann meine Ausbildung abbrechen, um meine Wartezeit nicht zu verlieren ?


    Bitte um schnelle Antwort.

    Gruß Marc



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  2. #2
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
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    Hauptstadt des Nebelreichs
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    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    Nein, du behälst auch dann deine Wartezeit bzw. sammelst weiter, wenn du den Studienplatz jetzt nicht annimmst. Musst dich dann halt einfach beim nächsten Mal ganz normal bewerben.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  3. #3
    Seit 23 Monaten Schwester Avatar von Dodo
    Mitglied seit
    11.09.2003
    Ort
    Pulmologie/Neo/Infektion Uniklinik Frankfurt
    Semester:
    14.Wartesemester
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    75
    Also soweit ich weiß hebst du den Zulassungsbescheid auf und wenn du mit der Ausbildung fertig bist schickst du ihn zusammen mit deiner Ausbildungsbescheinigung zur ZVS und hast somit dann deinen Studienplatz sicher auch wenn der NC dann höher ist oder so. Fällt unter den Punkt Erneute Auswahl und so. Ist genauso wie wenn du Zivi machst oder so dann läuft es wohl ähnlich.
    Kann jedoch auch sein das du wenn du jetzt nen Platz kriegst schon einen Nachweis darüber das du im Moment in der Ausbildung steckst und ihn deshalb nicht annehmen kannst bringen musst. Vielleicht ist hier einer der da mehr Ahnung hat....ehemalige Bundis, Zivis etc.??
    Auf jeden Fall geht dir nix verloren und du hast deinen Platz sicher wenn du ihn jetzt kriegst.

    Gruss aus dem täglichem Krankenhauswahnsinn,

    Dodo :0)




    "Das Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung ist ein fundamentales Recht, besonders für Kinder"



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  4. #4
    Elastigirl Avatar von Jemine
    Mitglied seit
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    Boxring
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    *dingdingding*
    Beiträge
    4.649
    Zitat Zitat von Dodo
    Also soweit ich weiß hebst du den Zulassungsbescheid auf und wenn du mit der Ausbildung fertig bist schickst du ihn zusammen mit deiner Ausbildungsbescheinigung zur ZVS und hast somit dann deinen Studienplatz sicher auch wenn der NC dann höher ist oder so. Fällt unter den Punkt Erneute Auswahl und so. Ist genauso wie wenn du Zivi machst oder so dann läuft es wohl ähnlich.
    Also ich will mich jetzt nicht 100% festlegen, aber das mit der Ausbildung ist falsch!
    Du kannst lediglich in einigen wenigen Fällen ein paar Wartesemster zusätzlich zu deinen, die du eh während einer Ausbildung sammelst, angerechnet bekommen.
    Das trifft aber auf kaum jemanden zu, alles nachzulesem im ZVS-Info ab Seite 38.
    Ausbildung ist nicht mit abgeleistetem Dienst gleichzusetzen!



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  5. #5
    Back on Stage Avatar von Rico
    Mitglied seit
    31.01.2002
    Ort
    Tübingen
    Beiträge
    6.701
    Zitat Zitat von Dodo
    Auf jeden Fall geht dir nix verloren und du hast deinen Platz sicher wenn du ihn jetzt kriegst.
    Nee, das gilt wie Jemine schon sagte, nur für den Dienst.
    Wenn Du in der Ausbildung nen Platz kriegst, dann mußt Du entweder die Ausbildung abbrechen oder den Platz verfallen lassen.

    Bei einer Wiederbewerbung nach der Ausbildung muß man sich dann wieder ganz normal den Auswahlkriterien stellen - Du hast also weder Vor- noch Nachteile dadurch, daß Du den Platz nicht angenommen hast.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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