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  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    habe gestern bei der ZVS angerufen und mir erklären lassen, aus welchem Grund der Grenzrang bei Medizin bei 527 liegt, da dann ja 2108 Studienplätze und nicht nur 1529 vergeben werden konnten. Erklärung (wie von mir schon vermutet): Die Differenz wurde bereits in Vorabquoten an Zweitstudienbewerber, Ausländer usw. vergeben.

    Außerdem habe ich mich nach zahlen der letzten Nachrückeverfahren erkundigt. Aussage: "Das wäre ja wohl ein bißchen zu viel verlangt diese Zahlen zu recherchieren!" Stattdessen führt dann der Mitarbeiter eine provokante, patzige Diskussion mit mir, wie realistisch es wohl sei, dass Studienplatzbewerber, die einen Studienplatz über Wartezeit erhalten haben diesen nicht annehemn würden. Jeder, der sich bewirbt würde (da er ja weiß, dass nur neun Unis den Studiengang im SS05 anbieten) fest davon ausgehen umziehen zu müssen. Jeder, der sich beworben habe und einen Platz über Wartesemester bekommt, würde diesen auch annehmen. Meine Erwiderung, dass diese Aussage nicht für das WS04/05 zutreffend sei, da dort ingesamt etwa 350 Plätze im Nachrückverfahren vergeben werden konnten (und darunter ja auch viele gewesen seien müssen, die der Warteliste zugerrechnet wurden wie man nun bei dem Vergabeverfahren im SS05 erkennt...), akzeptierte er nicht. "Das sei meine Denke", er gehe davon aus, dass Studienplätze über Nachrückverfahren nur aus dem Bereich der NC- Zulasung kämen.
    Ich vermute dennoch, dass viele nicht kurz entschlossen umziehen werden oder auch sonstige Gründe für so manchnen Nachrückeplatz sorgen werden. Insbesondere können ja Wartelisten- Bewerber, die nun einen Studienplatz erhalten haben davon ausgehen auch im nächsten Semester, dann aber evtl. an der Wunschuni, erneut einen erhalten werden.
    Auch habe ich mir nochmal bestätigen lassen, dass nicht angenommene Plätze aus dem Hochschulverfahren den Nachrückern der Warteliste zugeteilt werden.
    Was meint ihr, liege ich mit meiner Theorie, dass es nicht nur wohnortflexible Studienbewerber über Warteliste gibt, sondern auch viele, die sich pauschal beworben haben um festzustellen, ob es zum WS etwas wird, evtl. noch eine Ausbildung abschließen, noch irgendwo im Ausland sind usw., oder behält der ZVS- Mitarbeiter Recht, jeder Bewerber ist bereit sofort umzuziehen weil er sowieso davon ausgegangen ist. Insbesondere betonte er, dass jeder ostdeutsche Bewerber (da im SS keine ostdeutsche Uni Medizin anbietet) sowieso umziehen müsse und sich daher nur die bewerben würden, die dazu bereit sind!
    Und wenn die ZVS schon nicht recherchiert, hat hier evtl. noch jemand Nachrückezahlen der vergangenen Semester (insbesondere SS) im Kopf?



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  2. #2
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    Zitat Zitat von dhb
    Hallo,
    Auch habe ich mir nochmal bestätigen lassen, dass nicht angenommene Plätze aus dem Hochschulverfahren den Nachrückern der Warteliste zugeteilt werden.

    das predige ich doch schon die ganze zeit! juhu, nun muss ich doch kein besen essen



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  3. #3
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Hat jemals jemand hier was anderes behauptet?



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  4. #4
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    jap, wenn ich morgen zeit habe, suche ich den thread raus mit der diskussion



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