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  1. #1
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    Hallo,
    hab mal ne Frage zur Bewerbung.
    Also ich hatte letztes Semester einen Platz im Losverfahren erhalten, hab ihn jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht angenommen. Kann ich nun einen Härtefallantrag stellen oder gilt das nur bei regulären Plätzen. Allerdings weiß ich nicht, ob dieser Antrag überhaupt klappen kann, weil ich nur ein Attest vom Unfall hab und der war im August.

    Hab mir aber auch noch gedacht, ich könnt den Härtefallantrag auch beantragen wegen folgendem Grund:
    Ich war Jungstudierende (war also an der Hochschule während meiner Schzlzeit) mit Geige, musste aber mein Studium in der 11.Klasse abbrechen, aufgrund eines schweren Handgelenkbruchs. Daher war ich psychisch down und hatte nur noch Probleme in der Schule. Habe dann zur 12. Klasse hin die Schule gewechselt. Mir ging es dann zwar in der Schule besser, aber psychisch war ich immernoch am Ende. Da ich bis vor kurzem mit niemanden darüber reden konnte, war ich nicht in psychologischer Behandlung, die ich aber nun machen möchte.
    Glaubt ihr, da könnt ich einen Nachteilsausgleich stellen? Und wenn ja, wie mach ich das am besten?
    Geändert von flik (10.03.2005 um 20:11 Uhr)



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  2. #2
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    wenn du deinen platz aus plausiblen gründen nicht annehmen konntest (z.b. auch durch bund/zivi) dann musst du dich nicht neu bewerben sondern hast deinen platz sicher.

    ich denke wenn du das durch ärztliche gutachten/atteste beweisen kannst sollte das kein problem sein



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