teaser bild
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    18.03.2005
    Beiträge
    16
    hallo leute,

    wie sieht es eigentlich aus, wenn man sich während eines erststudiums schon für medizin bewirbt. also ich hätte vllt vor, dies dann zu tun, wenn ich kurz vorm diplom stehe. dies gilt dann doch nicht mehr als zweitstudium oder?

    hat jemand damit erfahrung und kann mir da weiterhelfen, ob das überhaupt geht bzw. was dabei zu beachten ist?

    danke

    daniel



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.11.2003
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    78
    Natürlich gilt das als Zweitstudium und du musst, je nach Uni, richtig viel Geld bezhalen.
    Solange du in deinem ersten Studium noch als ordentlicher Studen immatrikuliert bist, gilt dein Medizinstudium als Doppelstudium, aber ab dem Moment in dem du dein Diplom in der Tasche hast, dann ist ein Zweitstudium.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Ama et fac quod vis!
    Mitglied seit
    20.03.2005
    Ort
    Kiel
    Semester:
    4. VK ZM
    Beiträge
    100
    Zitat Zitat von sleuth
    Natürlich gilt das als Zweitstudium und du musst, je nach Uni, richtig viel Geld bezhalen.
    Solange du in deinem ersten Studium noch als ordentlicher Studen immatrikuliert bist, gilt dein Medizinstudium als Doppelstudium, aber ab dem Moment in dem du dein Diplom in der Tasche hast, dann ist ein Zweitstudium.

    Aber eben erst NACH dem Diplom! Wenn man sich so die Quoten für ein Zweitstudium ansieht, könnte man sich doch fragen: ist es nicht geschickter, mit dem Diplom zu warten bis man einen Studienplatz hat??

    Ich bin in genau der selben Situation, und gelte als exmatrikuliert... und damit als Erststudiumsbewerber bis ich meinen Abschluss mache!!! Und ich habe einen seeeehr netten und geduldigen Prof....



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von MediManu
    Mitglied seit
    10.02.2005
    Ort
    irgendwo
    Semester:
    12
    Beiträge
    152
    Solange man sein Diplom des Erststudiums bis zum Bewerbungsstichtag der ZVS (15.01. oder 15.07. - Vorsicht, für Abiturienten, die vor 2005 ihr Abi gemacht haben, gelten andere Stichtage), noch nicht in der Tasche hat, zählt man als Erststudienbewerber. Mach ich grad auch so. Dann entfällt nämlich die Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums.

    Toi, toi, toi!

    Manu



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook