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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    the day after
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    Hi,

    habe mit BC2 ein "geringfügiges" Problem - hab's grad zum 2.mal verhauen !!

    Kann der Prof nun wie angedroht, die Bestehensgrenze beim 3.Versuch (angeblich wegen Auslaufens der alten AO) um 10% anheben ??

    Oder habt ihr nen Tipp, wie ich sonst noch - somewhere in Germany - an diesen ver******* Schein komme

    Ciao,
    Solara



  2. #2
    Reanimator
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    Meines Wissens sollte die Bestehensgrenze in der Studienordnung festgelegt sein. Schau doch mal auf der Homepage deines Studiendekanats nach.



  3. #3
    the day after
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    9.503
    Das ist ja das Problem - es ist eine Klausur für Studis nach alter und neuer AO!

    Nach alter AO sind seit 2 Semestern 50% Bestehnesgrenze (davor 40%), nach neuer AO wären es eigentlich 60%; die vergangenen beiden Klausuren sind aber - obwohl die Leute mit neuer AO mitgeschrieben haben - bei der Bestehensgrenze von 50 % gewesen! Diese 3.Klausur schreiben auch nur Wiederholer beider AOs mit ....!!

    Werde aber auch nochmal die Studienordnung zu Rate ziehen!!! Danke!



  4. #4
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    Also hier sind es immer 60% oder nach neuer AO auch diese 78% von Durchschnitt, wenn das eben weniger als 60% sein sollten (sind es in Physiologie und Biochemie irgendwie meist...). So ist es ja auch beim Physikum, wenn ich mich recht erinnere...
    50% scheint schon ein ziemlich Uni-internes Ding zu sein...aber mehr als 60% dürften sie auf keinen Fall verlangen denke ich...



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