Meines Wissens sollte die Bestehensgrenze in der Studienordnung festgelegt sein. Schau doch mal auf der Homepage deines Studiendekanats nach.
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Hi,
habe mit BC2 ein "geringfügiges" Problem - hab's grad zum 2.mal verhauen !!
Kann der Prof nun wie angedroht, die Bestehensgrenze beim 3.Versuch (angeblich wegen Auslaufens der alten AO) um 10% anheben ??
Oder habt ihr nen Tipp, wie ich sonst noch - somewhere in Germany - an diesen ver******* Schein komme
Ciao,
Solara
Meines Wissens sollte die Bestehensgrenze in der Studienordnung festgelegt sein. Schau doch mal auf der Homepage deines Studiendekanats nach.
Das ist ja das Problem - es ist eine Klausur für Studis nach alter und neuer AO!
Nach alter AO sind seit 2 Semestern 50% Bestehnesgrenze (davor 40%), nach neuer AO wären es eigentlich 60%; die vergangenen beiden Klausuren sind aber - obwohl die Leute mit neuer AO mitgeschrieben haben - bei der Bestehensgrenze von 50 % gewesen! Diese 3.Klausur schreiben auch nur Wiederholer beider AOs mit ....!!
Werde aber auch nochmal die Studienordnung zu Rate ziehen!!! Danke!
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Also hier sind es immer 60% oder nach neuer AO auch diese 78% von Durchschnitt, wenn das eben weniger als 60% sein sollten (sind es in Physiologie und Biochemie irgendwie meist...). So ist es ja auch beim Physikum, wenn ich mich recht erinnere...
50% scheint schon ein ziemlich Uni-internes Ding zu sein...aber mehr als 60% dürften sie auf keinen Fall verlangen denke ich...