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  1. #1
    Eismann2005
    Guest
    Wird ein Arbeitsvertrag als Sozialkriterium angerechnet, falls ja, wie muss man dies bei der ZVS einreichen?

    Grüße
    Eismann2005



  2. #2
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    Wenn du dich daurch selebr finanziert und auch darauf angewiesen bist und das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Antrags beid er ZVS schon besteht: JA! Näheres dazu: einfach googlen nach "bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienorts" (oder so ähnlich)



  3. #3
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    oder einfach mal wieder der gute alte tipp: guck ins zvs-heft welches diese woche rauskommt.



  4. #4
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    Ich habe wegen der gleichen Frage vor kurzem mit einem Sachbearbeiter bei der ZVS telefoniert und folgende Auskunft erhalten:

    * Prinzipiell wird der Arbeitsvertrag berücksichtigt, wenn er ungekündigt ist und auch nach Studienbeginn (am 1.10.) noch weiterläuft.
    * Das gilt aber nur, wenn Du entweder über 27 bist ODER
    * Deine Eltern über sehr geringes Einkommen verfügen (wenn ich mich recht besinne monatlich weniger als €850 brutto pro Person). Das muss mit dem letzten Steuerbescheid nachgewiesen werden!

    Grüße
    niere



  5. #5
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    Also bei mir ging das auch unabhängig vom Einkommen meiner Eltern und obwohl ich damals im SS 04 noch unter 27 war...



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