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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    2.klinisches Avatar von Hessejung
    Mitglied seit
    23.10.2003
    Ort
    Frankfurt
    Semester:
    2.klin.
    Beiträge
    607
    Hallo!
    Nun mal eine ganz andere Frage:

    Ich wohne derzeit fernab meiner Eltern in Bayreuth. Ich bin hier noch Azubi bis 16.September diesen Jahres.

    Ich werde mit Abschluss der Ausbildung wieder zu meinen Eltern ziehen, weil ich in der Nähe studieren möchte und SK4 nutzen will.

    Ich müsste mich jetzt zur Bewerbung schon mit erstem Wohnsitz bei meinen Eltern melden, obwohl ich noch bis September hier wohne, oder?

    Kennt sich jemand aus, wie das mit der Meldebescheinigung zu laufen hat. Es hat doch bestimmt schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder?

    Viele grüße

    Hessejung




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  2. #2
    Bayer auf Abwegen
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    06.10.2003
    Ort
    Vienna
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    Assistenzarzt
    Beiträge
    2.892
    Korrekt.
    Die Meldebescheinigung muss deinem Antrag beiliegen, d.h. du musst zum Zeitpunkt der Antragstellung bei deinen Eltern gemeldet sein. Es duerfte jedoch kein Problem darstellen, deinen Erstwohnsitz wieder bei deinen Eltern anzumelden und Bayreuth als Zweitwohnsitz laufen zu lassen, insofern du das nicht sowieso schon tust.



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