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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    Hi,

    sitze gerade überm ZVS-Infoheft. Nun steht hier "Wer in der Abiturbestenquote zugelassen worden ist, wird an weiteren Quoten nicht mehr beteiligt." D.h., ich könnte ja evtl. mit einem Schnitt von 1,9 in Berlin in dieses Verfahren kommen, dann würde ich mit diesem Schnitt aber trotzdem an keiner Uni angenommen werden, die ich als Wünsche angegeben habe und hätte im Endeffekt gar keinen Platz, weil ich dann auch nicht mehr weiter in AdH darrf? Das ist doch super unfair, denn es werden ja nur 20% vergeben. Wäre also evtl. besser einen 2,0 zu haben mit dem man nicht mehr ins 1. Verfahren kommt, oder wie? Aber ist es nicht auch so, dass zwar letztes Jahr für Berliner der NC 2,0 war um reinzukommen, aber ja auch viel mehr Plätze zur Verfügung standen. Demnach müsste der NC dieses Jahr sowieso im 1. Verfahren viel höher werden, oder?

    Und noch mal, weil einige sagen, die Landesquoten seien für die Abiturbestenquoten abgeschafft: Hier lese ich auch gerade: "Die ZVS teilt in dieser Quote für die bundesweiten Studiengänge verfügbaren Studienplätze in 16 Landesquoten auf."???
    ...Medicina vinci fata non possunt...



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  2. #2
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
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    also die landesquote für die abibesten bleibt erhalten! nur im auswahlverfahren fallen die weg!
    so und wenn du nun in berlin in dieser abibesten-quote bist, dann bekommste auf jedenfall nen platz!! ob dann an deiner wunschuni bleibt offen. du kannst bei deiner bewerbung aber ausschließen, dass du an andere unis verteilt wirst. dann bekommste über abibestenquote keinen platz, kommst aber logischweise ins auswahlverfahren und da haste dann ja dann bessere karten. obwohl mit 1,9 könnte es schon an einigen unis schon knapp werden. also das beste wäre, wenn du bei der zvs anrufst, dein prob schilderst und dich mal beraten lässt
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    achso, dass "zugelassen worden ist" bezieht sich darauf, dass du also schon auf jeden Fall irgendwo einen Studienplatz im 1. Verfahren bekommen hast. Wäre logisch, falls ich keinen bekommen hätte, dann gehe ich als in AdH.
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  4. #4
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    Über diesen Sachverhalt habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Es scheint tatsächlich so zu sein: Wenn man ganz knapp noch in die Abibestenquote kommt, hat man wesentlich schlechtere Chancen an seine Wunschuni zu gelangen, als in der AdH-quote.
    Was ich mich frage ist, ob es generell keine Landesquoten für das AdH gibt, oder ob für die Uni, die weiterhin von der Zvs über die durchschnittsnote auswählen lassen doch Landesqupten gelten.



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  5. #5
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
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    Zitat Zitat von Poro
    achso, dass "zugelassen worden ist" bezieht sich darauf, dass du also schon auf jeden Fall irgendwo einen Studienplatz im 1. Verfahren bekommen hast. Wäre logisch, falls ich keinen bekommen hätte, dann gehe ich als in AdH.
    richtig!! wenn du in der abibestenquote bist, dann haste nen platz sicher...wo??? hängt von deiner note ab. wenn du diese quote nicht schaffst, dann kommste ins auswahlverfahren und bekommst vielleicht nen platz
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