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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    hi ihr alle...

    Wie versteht ihr den Satz: "Bewerber(innen), die an mehr alös einer Hochschlue zugelassen werden können, erhalten eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung, sich für eine dieser Hochschulen zu entscheiden" ?

    Heißt das, dass die Leute, die zum Auswahlverfahren bestimmter HS zugelassen sind, müssen sich entscheiden (und können dann nur an einer einzigen Uni am Auswahlverfahren teilnehmen) oder heißt es, dass sich diejenigen, die ne wirkliche Zulassung an der HS, also nen Studienplatz kriegen würden, für eine HS entscheiden sollen?

    Bitte schreibt mal, wie ihr das versteht! Danke, Kristina



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  2. #2
    lost in that plastic life Avatar von BL4
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    Heeey

    Also das heisst (soweit ichs verstanden hab ), dass du dich zwischen den Hochschulen entscheiden musst, die dir einen Studienplatz gegeben haben.


    Ich hoffe, ich konnte helfen!

    mfg, alpa



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von BL4
    Heeey

    Also das heisst (soweit ichs verstanden hab ), dass du dich zwischen den Hochschulen entscheiden musst, die dir einen Studienplatz gegeben haben.


    Ich hoffe, ich konnte helfen!

    mfg, alpa
    so sehe ich das auch.

    wäre ja noch schöner wenn man nur an einem auswahlverfahren teilnehmen dürfte...
    hoffentlich achten die unis bisschen auf die termine



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von littlehappygirl
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    Hey...
    Also ich habe mit dem netten Mann der ZVS telefoniert und er meinte es ist so dass ja jede uni ihr eigenes kriterium hat wen sie ins AdH zulässt und wen nicht. Also erfüllt man im schlechtesten Fall das Kriterium keiner Uni und im besten Fall die Kriterien für das AdH von allen 6en. Nun kannst du aber an max. EINEM Auswahlverfahren teinehmen ! Hat man also die Kriterien von mehreren Hochschulen erfüllt bekommt man einen Bescheid von der ZVS sich für eine der Hochschulen zu entscheiden wo man teilnehmen möchte. Sagt man nichts gegenteiliges kommt man automatisch in das AdH der Hochschuhle die in der Wunschliste am weitesten vorne steht. Man kann sich aber auch für eine andere entscheiden an der man zum AdH zugelassen wurde.

    MAN KANN ALSO IMMER NUR AN EINER UNI TEILNEHMEN.

    Da aber nun 60 % dur das AdH ausgewählt wurde ist die Bestimmung, dass man an dem Auswahlverfahren der Hochschulen nur einmal teilnehmen kann, aufgehoben worden. Mann kann also jedes Semester aufs neues am AdH teilnehmen wenn man die Kriterien der jeweiligen Unis erfüllt.

    So, ich hoffe ich konnte helfen und es stimmt alles so, bin mir aber recht sicher.

    lg littlehappygirl



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  5. #5
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    also ich hätte das jetzt so verstanden wie bl4 und flash84! ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass man an 6 auswahlverfahren teilnehmen kann.

    aber wenn du sagst, du hast mit jmd. von der ZVS telefoniert, wird der hoffentlich wissen, wo von er gesprochen hat...

    wirklich klasse find ich das aber nicht =).


    ***EDIT***

    Also eben noch mal nachgeschaut:

    auf http://www.zvs.de/Service/Download/Regeln_abWS_2005.pdf steht:

    1. Schritt:
    Vorauswahl

    2. Schritt:
    Auswahl (inkl. Auswahlgesprächen ect. pp; hier steht auch "Zur endgültigen Auswahl dienen die [...]")

    (hier werden mMn ja schon die Leute ausgesucht, die einen Platz erhalten! Richtig toll wirds, wenn Uni A und Uni B ihre Auswahlgespräche auf den gleichen Tag legen und man zu beiden eingeladen wird =)...)

    3. Schritt:
    Abgleich der Hochschulauswahl
    (hier muss man sich dann entscheiden)


    Wie zu sehen ist, kommt der Schritt der Zulassung zum Studium, laut ZVS-Ino-Seite, ganz klar vor dem Schritt der Entscheidung! Folglich ist für mich die Annahme von BL4 und flash84 richtig!?
    Geändert von Dressman (19.04.2005 um 21:18 Uhr)



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