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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich hatte mich dieses Sommersemester auf ein Zweitstudienplatz Medizin beworben. Aber leider hat es nicht geklappt

    Naja das nächste Semester kommt bestimmt. Nun zu meinen Fragen:

    - Auf den ZVS Seiten ist unter Zweitstudienquoten SS2005 kein Punkteeintrag für das 1. Nachrückverfahren. http://193.159.218.53/Service/Download/AGZwBwSS_05.pdf
    Sind da die Auswertungen noch nicht da, oder gab es keine Nachrückverfahren??? Sind eigentlich das 2. & 3....Nachrückverfahren schon abgeschlossen??

    Thema Wiederbewerbung (per ANTON aus Tirol):

    Also soweit hat heute alles gut funktioniert beim ANTON - also einloggen etc. - nur bei dem Punkt : "Begründung für Zweitstudium" stand bei mir "nichts" obwohl ich ja den Standard-Gnadenpunkt auf meine Begründung bekommen hatte . Muss ich da was ändern (also auf "berufliche oder sonstige Gründe" switchen oder ist das so OK??

    Wer hat sich denn dieses Semester noch verbeglich auf einen Zweitstudienplatz beworben? Welche Position hattet ihr im Ablehnungsbescheid und wie sieht Eure Strategie für das WS 05/06 aus.

    Freue mich auf Eure Antworten!

    Viele Grüße Holloy und nur Mut!!!



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  2. #2
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    jaja, mir ging es ähnlich, ich hab auch mal wieder ne ablehnung bekommen und versuche es zum sommersemester 06 wieder. hoffe dass ich diesmal punkte für meine begründung bekomme. hat du ne ahnung auf was die da zählen? was ist denn für die ne "erhebliche verbesserung der beruflichen situation" (fallgruppe 4), was ich anstrebe. falls du oder irgedwer da was weiss. bin um jede hilfe dankbar!
    (habe jura studiert, bin 25)
    danke, schwesterA



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  3. #3
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    ach so, und habe was gelesen, daß das nachrückverfahren für zweitstudienbewerber abgeschafft ist. für solche auskünfte ist die zvs selber aber immer ziemlich gut. man glaubt es nicht, aber die haben teils echt fähige leute am der hotline sitzen. die ist für zweitstudienbewerber:
    01803 987111 033
    grüße!
    schwesterA



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  4. #4
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    Diese erhebliche Verbesserung der beruflichen Situation ist beispielsweise bei Zahnmedizinern gegeben die das Medizinstudium für die Facharztausbildung zum MKG Chirurgen brauchen - oder auch anders herum, d.h. als Mediziner für das Zahnmedizinstudium.
    Ein Versager ist nicht wer hinfällt, sondern wer liegenbleibt.



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  5. #5
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    danke, auch besonders für den spruch!
    hast du zufällig noch ne gute idee, wie ich n zweitstudium medizin nach Jura so begründen kann, dass ich in fallgruppe 4bin?
    ich weiss, blöd dahergefragt, aber ich muss sammeln wie ein eichhörnchen....
    danke, schwesterA



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