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Umfrageergebnis anzeigen: Wann wirst du deine Diss fertig haben/hattest du sie fertig?

Teilnehmer
676. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Vor dem HEX

    305 45,12%
  • Nach dem HEX

    371 54,88%
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  1. #2966
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
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    Mein Betreuer hat mir gestern Nachmittag eine veränderte Version meiner Diss geschickt mit der Bitte, die bis heute Nachmittag (unser Treffen) anzuschauen. Ausgemacht war, dass ich bis zu dem Treffen an "meiner" Version feile. Jetzt habe ich zwei Versionen hier, alles durcheinander, vieles umgestellt, Querverweise stimmen nicht mehr,... . Aargh!
    Das Positive: es geht vorwärts! Fleissarbeit... . Hoffentlich schläft mein Kindchen jetzt noch ein bisschen.
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



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  2. #2967
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
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    Hmm, jetzt befinde ich mich in einem Konflikt:
    eigentlich wollte ich die Arbeit spätestens im November eingereicht haben (Ende meiner Elternzeit) und dann so im 2. Quartal 2020 verteidigen.
    Nun meinte mein Betreuer, dass die Oberen es gerne sähen, wenn die Diss veröffentlicht und erst danach eingereicht werden würde. Das bedeutet nach Ende der Diss noch mindestens ein Jahr auf die Veröffentlichung warten und dann einreichen, auf die Gutachten und den Termin warten... . Würde sich halt auch auf die Note auswirken.
    Mein Vertrag geht noch bis 06/20; mir wurde aber schon signalisiert, dass er nochmal verlängert werden könnte (Wissenschaftszeitvertraggesetz).

    Wenn ich so lange warten muss, vergesse ich doch wieder alles, muss dann nochmal aktuelle Literatur checken, habe Hickhack mit dem Vertrag, kommt mir in die Quere mit dem Lernen auf den FA... .

    Eigentlich ist mir die Note relativ egal, ich will die Diss vom Tisch haben und meine Ruhe haben. :-P
    Eigentlich ... .

    Was sagt ihr?
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



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  3. #2968
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von agouti_lilac Beitrag anzeigen
    Mein Vertrag geht noch bis 06/20; mir wurde aber schon signalisiert, dass er nochmal verlängert werden könnte (Wissenschaftszeitvertraggesetz).
    Das heißt, du wärest auch mit Verlängerung noch in den sechs Jahren Frist vor Promotion?

    Puh. Schwierig.
    Einerseits habe ich aus eigener Erfahrung vollstes Verständnis dafür, dass du endlich abschließen möchtest.
    Andererseits... die Höheren Mächte glücklich zu machen ist ja je nach Situation durchaus ein Argument für sich.

    (Wie ist denn die Situation bei euch? Können die Höheren Mächte es sich überhaupt erlauben, deinen Vertrag nicht zu verlängern, so lange sie dich eben halten können? )



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  4. #2969
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
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    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Das heißt, du wärest auch mit Verlängerung noch in den sechs Jahren Frist vor Promotion?
    Jein. Bis Vertragsende werde ich 7 Jahre dort beschäftigt gewesen sein, allerdings circa 22 Monate im Beschäftigungverbot/Elternzeit. Und man hat ja 2 Jahre pro Kind, aber zählen da meine 3 Monate BV mit rein?

    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Puh. Schwierig.
    Einerseits habe ich aus eigener Erfahrung vollstes Verständnis dafür, dass du endlich abschließen möchtest.
    Andererseits... die Höheren Mächte glücklich zu machen ist ja je nach Situation durchaus ein Argument für sich.

    (Wie ist denn die Situation bei euch? Können die Höheren Mächte es sich überhaupt erlauben, deinen Vertrag nicht zu verlängern, so lange sie dich eben halten können? )
    Nee, können sie sich eigentlich nicht erlauben. Können überhaupt froh sein, dass ich promoviere. Gibt auch schon FÄ, die ohne Dr.-Titel sind und immer noch arbeiten dürfen - die Zeiten sind hart.

    Pro-Argumente für das längere Verfahren mit der Veröffentlichung vorher wären eigentlich nur bisschen Ego und die Höheren Mächte hinter sich haben (wer weiss ). Hmm.
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



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  5. #2970
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von agouti_lilac Beitrag anzeigen
    Jein. Bis Vertragsende werde ich 7 Jahre dort beschäftigt gewesen sein, allerdings circa 22 Monate im Beschäftigungverbot/Elternzeit. Und man hat ja 2 Jahre pro Kind, aber zählen da meine 3 Monate BV mit rein?
    Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, zählt ein Beschäftigungsverbot mit.
    (Klarstellung, ich meine, dass das Beschäftigungsverbot zur Elternzeit zählt, also eben nicht mit der Befristung verrechnet wird. Danke, Autolyse, nach deinem Post ist mir aufgefallen, dass ich hier ein wenig ambivalent formuliert habe )


    Ist das denn tatsächlich so zwingend, dass die Publikation veröffentlicht sein muss, BEVOR du einreichst?
    Oder ist der Gedanke, eine "Publikationsdissertation" draus zu machen?
    Geändert von Shizr (22.05.2019 um 22:49 Uhr)



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