Hallo,
ich habe eine Frage zu den oben genannten Fachärzten. Mir ist bewusst, dass der Oralchirurg eine zahnärztliche Facharztausbildung ist und der MKG-Chirurg ein Doppelstudium benötigt. Meine Frage bezieht sich jedoch auf das Kompetenzfeld:
Was darf der Oralchirurg? Bei dieser Frage geht's mir natürlich um den Kiefer, denn dass der Oralchirurg keine OPs im restlichen Gesicht machen darf, ist mir klar.
Thanks
blendi