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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Unter Punkt 4 im Fragebogen zum Humanmedizinstudium an der Greifswalder Uni wird gefragt, in welchem Umfang man BERUFSPRAKTISCHE ERHFAHRUNGEN NACH § 3 ABSATZ 1C habe. Kann ich meinen Zivildienst bzw. Anderer Dienst im Ausland in einem Heim für schwerbehinderte Kinder einbringen?

    Wäre echt dankbar für ne Antwort!



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    Genau dieses Thema haben wir schon länger;)) Aber das hast du ja auch schon gemerkt. Nur doppelt bringt auch nichts
    ...Medicina vinci fata non possunt...



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ja klasse Antwort. Wozu schreib ich den ne Frage, wenn ich dsie in den anderen Themen mir nicht beantworten konnte?
    Es war eben noch nicht vom Zivildienst bzw. Anderen Dienst im Ausland die Rede. Aber wer so hoeflich ist, mir Einaeugigen Blindfisch nochmal kurz darueber auf die Spruenge zu helfen, dem sei tausend Dank!



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    Ich meine ja nur, dass es dazu schon ein Thema gibt und wenn die Leute es dort nicht wissen, dann wissen sie es hier auch nicht. Und da es auf der HP von greifswaldnicht steht und es auch keiner explizit weiß: Ruf an! Die sind echt nett und dann kannst du ganz sicher sein!
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