Hej,
ich hätte da eine kleine Frage - vielleicht könnt ihr mir sie beantworten: Ich geh ab September für ein Jahr mit dem Europäische Freieilligendienst nach Dänemark. Das zählt als Dienst genauso wie Zivi, d.h. wenn ich dieses WS nen Platz bekäme, hab ich den auch noch im WS 06. Nach dem neuen Auswahlverfahren ist das jetzt doch so, dass man auch seinen Studienort behält, oder? Könnte ich mich dann, nur rein theoretisch, wenn mir der Studienort, den ich dieses WS bekomme, nicht sooo gefällt, zumm SS 06 nochmal bewerben und schauen, was da für ein Studienort bei rauskommt? Und dann je nachdem den Zulassungsantrag bei der Wiederbewerbung zum WS 06 nach meinem Dienst einreichen, bei dem mir der Ort am besten gefällt? Oder ist das nicht erlaubt oder bringt einem der anderen Bewerber einen Nachteil?
Vielen Dank Schonmal,
Lotta