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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    kleine hexe Avatar von LilleLotta
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    postPJpräHEX
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    Hej,
    ich hätte da eine kleine Frage - vielleicht könnt ihr mir sie beantworten: Ich geh ab September für ein Jahr mit dem Europäische Freieilligendienst nach Dänemark. Das zählt als Dienst genauso wie Zivi, d.h. wenn ich dieses WS nen Platz bekäme, hab ich den auch noch im WS 06. Nach dem neuen Auswahlverfahren ist das jetzt doch so, dass man auch seinen Studienort behält, oder? Könnte ich mich dann, nur rein theoretisch, wenn mir der Studienort, den ich dieses WS bekomme, nicht sooo gefällt, zumm SS 06 nochmal bewerben und schauen, was da für ein Studienort bei rauskommt? Und dann je nachdem den Zulassungsantrag bei der Wiederbewerbung zum WS 06 nach meinem Dienst einreichen, bei dem mir der Ort am besten gefällt? Oder ist das nicht erlaubt oder bringt einem der anderen Bewerber einen Nachteil?


    Vielen Dank Schonmal,
    Lotta



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    das is echt mal ne witzige und interessante frage...

    theoretisch wuesste ich nicht was dich daran hindern sollte dich zwei mal zu bewerben ... aber ich hab echt keine ahnung ob's da nicht nen system gibt was das ausschliesst.

    benachteiligen wuerdest du aber keinen... da deine plaetze ja bei jeder bewerbung die du nicht annimmst im endeffekt doch noch vergeben werden an nachrueckende...



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  3. #3
    Bayer auf Abwegen
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    Bisher war es so, dass du (egal bei welchem Verfahren du einen Platz bekommst) deinen PLATZ auf jeden Fall behaeltst, nicht jedoch den StudienORT. Daran wird sich imho auch beim neuen Vergabeverfahren nichts aendern.

    D.h. du bewirbst dich zum Winter 06 ganz normal als Wiederbewerber bei der ZVS, kreuzt das notwendige Kaestchen bei "erneute Auswahl nach Dienst" an, gibst deine Wunschunis in den Listen an und wartest, was dabei rauskommt.



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  4. #4
    Südstaaten-Zahni
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    Zitat Zitat von Dr. Pschy
    D.h. du bewirbst dich zum Winter 06 ganz normal als Wiederbewerber bei der ZVS, kreuzt das notwendige Kaestchen bei "erneute Auswahl nach Dienst" an, gibst deine Wunschunis in den Listen an und wartest, was dabei rauskommt.
    ...und vergisst natürlich den Sonderantrag A 4.4 (besonderes öffentliches Interesse) nicht, falls dir dein im WS 05 zugesagter StudienORT wichtig ist!
    Ein fester Biss - ein Leben lang



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  5. #5
    Bayer auf Abwegen
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    2.892
    Warum besteht nach einem Auslandsdienst ein besonderes oeffentliches Interesse?



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