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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Schwesternversteher
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    Ich weiß so einen ähnlichen Beitrag gab es schon mal.... aber irgendwie sind die Suchfunktion und ich keine Freunde .....
    Also .... habe gerade mein Drittes bestanden und weiß nicht wirklich weiter....

    Mein Zeugnis sollte wohl so nächste Woche kommen...... Approbation habihc im Vorfeld mit diesem Zettel vom LPA schon beantragt. Aber was muß ich nohc machen ? Muß ich mich arbeitslos melden um meine Ansprüche für später zu sichern ? Muß ich mich in irgendeinem Ärzteverein in Ba Wü anmelden ? Was muß man den da so alles tun ? Hilfeeee... hätte ich gewußt das das so komplizoert ist hätte ich mein drittes erstmal verschoben und nen Kurs belegt: Studium vorbei...wilkommen in der realen Welt.....



  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Aaalso, wenn Du Deine Approbation hast, schickst Du eine beglaubigte Kopie davon und von Deinem Examenszeugnis an die zuständige Landesärztekammer und bittest um Aufnahme (formloser Antrag).

    Von denen bekommst Du dann wahrscheinlich u.a. ein Formular zur BfA-Befreiung, das solltest Du wahrnehmen und Dich über die Ärzteversorgung rentenversichern lassen, siehe auch hier
    Ansonsten schicken die Dir noch Ärzteausweis und den ganzen Kram.

    Versicherung und so mußt Du Dich noch drum kümmern....

    ....und eine Stelle sollte man auch suchen...

    Falls Du vorerst keine hast, wäre es wirklich ratsam, sich arbeitslos zu melden.

    Mmh, ich glaub, ich hab nix vergessen...
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  3. #3
    Kopf im Sand Avatar von Dedi
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    Ich werd mich erstmal nicht arbeitslos melden. Bin arbeitssuchend gemeldet und habe eben mit dem Arbeitsamt gestritten, weil es mich in eine Praxisstelle vermitteln wollte. Laut Stellenanzeige ist die Hauptaufgabe des einzustellenden Arztes Beinarteriendoppler zu machen. Na toll. Zumal auch mehrjährige klinische Erfahrung verlangt war, die ich als Berufsanfänger nun mal nicht habe , hab ich dankend abgelehnt. Gleich wurde mir mit Leistungskürzung gedroht, dumm nur, dass ich gar keine Leistungen beziehe, bin mal gespannt, was sie da kürzen wollen . Ich hab die Nase voll vom Arbeitsamt!
    Ich bin immer noch immatrikuliert, ich weiß allerdings nicht ob das so ganz in Ordnung ist. MUSS man sich eigentlich nach seinem Examen exmatrikulieren oder kann ich für den Rest des Semesters eingeschrieben bleiben?
    Klugheit ist, sich im entscheidenden Moment dumm zu stellen.



  4. #4
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
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    Zitat Zitat von Dedi
    Ich bin immer noch immatrikuliert, ich weiß allerdings nicht ob das so ganz in Ordnung ist. MUSS man sich eigentlich nach seinem Examen exmatrikulieren oder kann ich für den Rest des Semesters eingeschrieben bleiben?
    das ist eine Frage, die mich auch mal brennend interessieren würde. Aber ich weiß nicht, aus welchem Grund ich mich noch mal rückmelden sollte. Außer dem Semesterticket hätte ich doch keine Vorteile mehr oder täusche ich mich?

    Arbeitsamt? Nein Danke. Da suche ich dann lieber selbst, wenn alle Stricke reissen!
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



  5. #5
    Kopf im Sand Avatar von Dedi
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    Wenn man sich exmatrikuliert fällt man aus der studentischen Krankenversicherung. Dann zahlt man den Minimaltarif, der als Arbeitnehmeranteil auch nicht sehr viel höher ist, so 70 Euro glaub ich. Wenn man sich allerdings nicht arbeitslos meldet und keine Leistungen des Arbeitsamtes beantragt zahlt man jeden Monat nochmal 70 Euro an Arbeitgeberanteil dazu (!!!) . Das ist für mich der Hauptgrund immatrikuliert zu bleiben.
    Könnte auch sein, dass es mit anderen Versicherungen Probleme gibt, aber da kenn ich mich auch nicht aus .
    Klugheit ist, sich im entscheidenden Moment dumm zu stellen.



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