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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    banäna Avatar von *ÄNNA*
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    HI allerseits,
    Also ich bräuchte mal euren Rat zwecks Bewerbung bei der ZVS.......
    Hab 2004 Abi in Bayern mit 2,2 gemacht, d.h. 2 WS und hab die mit einem FSJ verbracht.
    Sollte ich auf dem Anmeldeformular das FSJ vermerken oder müssen das nur diejenigen, die durch das FSJ verhindert waren im letzten WS ihren Studienplatz anzunehmen??
    So, jetzt mal eine ganz ganz dumme Frage : Existieren bei dem AdH nach wie vor auch "Landesquoten"??? Oder werden diese durch die Vorauswahl ersetzt?
    Ich hatte an folgende Unis gedacht, für die ich mich fürs AdH bewerben wollte: 1.Rostock 2. Dresden 3.Greifswald 4. Jena 5.Leipzig

    Für Tipps und Anregungen wäre ich euch sehr sehr dankbar!!!!



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von fixbuggl
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    Also so wie ich das verstanden habe solltest bzw musst du das FSJ auf alle Faelle angeben, da ein "Dienst" ,neben dem Los (Wartezeit zaehlt im AdH ja leider gar nix mehr *grummel*...) , als nachrangiges Kriterium bei der Auswahl festgelegt ist. D.h wenn jemand die gleiche Note hat, aber du zusaetzlich auch noch das FSJ hast bekommst DU den Platz.
    Landesquoten gibt es im AdH nicht mehr.
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  3. #3
    läuft... Avatar von altalena
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    Die Sache mit dem FSJ interessiert mich auch: Möchte mal wissen, ob mir das überhaupt noch IRGENDWAS bringt. Ich meine, nach den "alten" ZVS-Regeln hat einem das FSJ ja schon nur in einem Fall was gebracht, der so gut wie nie eingetreten ist..... aber jetzt?



  4. #4
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    ein fsj bringt dir aber auf jeden fall was wenn du zu nem auswahlgespräch eingeladen wirst.



  5. #5
    Bayer auf Abwegen
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    Wie bereits erwaehnt kann ein geleisteter Dienst, eben wie das FsJ, als nachrangiges Kriterium sehr wohl einen Vorteil darstellen. Ob und wie dieser Fall jedoch eintritt, weiss natuerlich momentan keiner.



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