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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi,

    hab mir überlegt mich in Zahnmedizin einzuklagen.
    hab mich auch Informationen darüber.

    Jetzt hab ich auf einer Homepage gelesen, dass die Rechtsschutzversicherung, soweit diese auch das Verwaltungsrecht abdeckt, eventuell die Kosten für die Klage übernimmt.

    Quelle: hier klickenhttp://www.forum-bildungsrecht.de/st...2731699b&men=9

    Auf der Homepage steht aber nicht in welchen Fällen diese Kosten übernommen werden?
    Kennt sich jemand mit Versicherungen aus und kann mir sagen wann und unter welchen Umständen diese Kosten übernommen werden?

    thx



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  2. #2
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    Das wäre ja noch schöner ... no comment ...



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  3. #3
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    Musst du bei deiner Versicherung nachfragen, aber es gibt, glaube ich, nur 1 oder 2 Versicherungen, die Verwaltungsklagen übernehmen. Außerdem lassen sich manche Unis auch anwaltlich vertreten, womit das also keine verwaltungsklage mehr wäre (meiner Meinung nach!) und das wird sehr teuer.



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  4. #4
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    es gibt sogar rechtsschutzversicherungen die damit werben auch kapazitaetsklage-kosten zu uebernehmen. das problem ist: sie machens dann doch nicht.
    zuerst einmal musst du mindestens 3 monate versichert sein bis die versicherung greift. wenn man bei der versicherung den verwaltungsrecht-teil einbezieht wirds allerdings sehr teuer und die zeit verlaengert sich meines wissens nach nochmal...

    und zu guter letzt: die versicherungen zahlen am ende keinen einzigen cent.

    quelle: www.zimmerling.de

    @ afri: gegenanwaelte aendern nix daran dass es ne klage vorm verwaltungsgericht ist.



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