@vanilleeis: auch die Minusstunden-Problematik wurde angegangen... Näheres gern per PN
@vanilleeis: auch die Minusstunden-Problematik wurde angegangen... Näheres gern per PN
Wissen macht nichts.
Ja, gerne, habe Dir eine PN geschrieben
Das ist kein ebenso genaues System und damit nicht zulässig.
Zum Wortlaut: das andere System bezieht sich auf die elektronische Arbeitszeiterfassung, welches ebenso genau sein muss wie die elektronische Erfassung. Eröffnet wird dem Arbeitgeber damit die Möglichkeit ein äquivalentes, nichtelektronisches System wie Stempel- oder Lochkarten einzusetzen, nicht aber Systeme, die keine exakte Erfassung der Arbeitszeiten ermöglichen. Das ergibt sich systematisch auch daraus, dass zukünftig die gesamte Anwesenheitszeit als Arbeitszeit zu zählen ist. Das bedeutet, dass Systeme, die nicht die Anwesenheit erfassen bereits von vorneherein unzulässig sind. Diese Systeme werden auch die Pausen loggen müssen, wie sich aus dem Wortlaut von "tatsächlich gewährt" ergibt. Die bisher so beliebte Buchung von Pausenzeiten auf einen bestimmten Korridor entfällt, vielmehr müssen diese genauso exakt erfasst werden wie Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Zitat von Evil
Das dürfte vielen Kliniken unterm Strich wesentlich mehr weh tun als sämtliche anderen Regelungen zusammen.
Wird aber vermutlich einige lustige Gespräche geben. "Wieso fallen in Ihrer Abteilung plötzlich Überstunden im Äquivalent zu zwei Vollzeitkräften an?" - "Weil die Überstunden plötzlich dokumentiert werden!"
Dürfte es den Arbeitgebern insgesamt ein wenig schwerer machen, den bisherigen Arbeitszeitbetrug fortzusetzen.
Meines Erachtens nach sind das extrem durchschlagskräftige Regelungen, die wesentlich mehr wert sind als jegliche Tariferhöhung (auch umgerechnet in Geld, weil nichts mehr unter den Tisch fallen kann).
Abgesehen davon gibt es dem Betriebsrat (und mittelbar den Aufsichtsbehörden) extrem scharfe Schwerter, weil der Arbeitgeber sich verpflichtet hat alle Arbeitszeitverstöße klar zu dokumentieren und diese Daten im Rahmen der Arbeitszeitkontrolle der Mitbestimmung auch alle verfügbar sind. Damit würde auch der Aufsichtsbehörde alles geliefert was sie wissen muss um empfindliche Strafen zu verhängen, weil jetzt Systematik und damit Vorsatz sichtbar wird.
Zitat von Evil