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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!

    Nun geht es so langsam auf das Ende der Bewerbungsfrist für den Studiengang Medizin zu und ich bin mir noch immer nicht im klaren darüber, ob man sich nun (bis 15.07) noch direkt bei den Unis bewerben sollte. Auf der ZVS-Seite wird darauf hingewiesen, jedoch wird man auf den Uni-Homepages wieder zur ZVS verlinkt. Nun habe ich mich dazu entschlossen, mich doch noch kurz vor Schluss zusätzlich bei den angegebenen Unis zu bewerben, jedoch weiß ich nicht, wie umfangreich das sein soll, da man ja in der ZVS-Bewerbung schon die nötigen Daten übermittelt hat, also, ob man da noch nen Lebenslauf o. Ä. beifügen sollte?

    Gruß, Moonwalker
    Geändert von Moonwalker1984 (03.07.2005 um 17:15 Uhr)



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  2. #2
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
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    also so weit ich das jetzt überblicke, muss man sich doch an keiner uni nochmal direkt bewerben, oder irre ich jetzt komplett??
    also greifswald möchte, dass der fragebogen direkt an die uni geschickt wird. aber ich glaub das war es schon. die anderen unis, die noch ein auswahlgespräch anbieten, schicken dir dann direkt die einladungen zu mit dem hinweis, was alles noch hingeschickt werden muss
    mfg medi
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



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  3. #3
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    Danke für die schnelle Antwort. Habe aber gerade folgendes im Aktuellen ZVS-Infoheft (S.8) nachgelesen:

    " Zusätzlich zur Bewerbung bei der ZVS wird von einigen Hochschulen eine weitere Bewerbung/Zusendung von Unterlagen verlangt; hierbei werden von den Hochschulen Ausschlussfristen gesetzt; werden diese Fristen versäumt, werden die Hochschulen den Zulassungsantrag vom AdH ausschließen."

    ???Also doch sicherheitshalber an der Uni bewerben???
    Geändert von Moonwalker1984 (03.07.2005 um 17:47 Uhr)



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von fixbuggl
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    http://www.zvs.de/Studienangebot/05_2/001/Medizin.htm

    Da findest du die Infos, welche Uni was verlangt, wenn nich ausdruecklich da steht, dass du was senden musst, dann musst du das auch nich ;) und wenn dann ploetzlich nach dem Verfahren gesagt wird du haettest was schicken muessen, dann einfach die ZVS verklagen, z zt kannst ja wegen allem klagen :P
    Estuans interius
    ira vehementi
    in amaritudine
    loquor mee menti:
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