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  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo alle miteinander

    Ich werde mich zwar für Biologie bewerben, aber der Antrag ist ja derselbe. Hier also meine Frage:
    Unter 2.15a kann man eintragen, ob man die Zulassung an weiteren, nicht genannten Orten, NICHT wünscht. Die Frage ist nun, ob diese Bestimmung dann nur für die Wartezeitquote gilt (steht ja in derselben Zeile) oder für alle drei. Bei mir geht es nun darum, dass ich bei den ZVS-Orten wirklich nur in Saarbrücken (wegen besonderem Schwerpunkt) studieren würde.Alllerdings möchte ich bei den Studienorten fürs AdH noch einen weiteren angeben, damit ich schon am 21.9. weiß, ob es auch garantiert klappt (Müsste mich dann für einen von beiden entscheiden). Ansonsten würde ich ja wirklich erst am 30.9 Bescheid bekommen.
    Der springende Punkt ist also, ob sich eine Eintragung im Feld 2.15a und die Angabe von weiteren Orten (welche zuvor in Abibesten- und Wartequote nicht genannt wurden) bei der AdH-Quote widersprechen.

    Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.

    LG Lamaloma



  2. #2
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Im Feld 2.15a geht es nur um die Wartezeitquote.

    Für die Quote fürs AdH würde das ja auch keinen Sinn machen.

    Du kannst in jeder Quote andere Orte nennen, dass ist völlig unabhängig voneinander.
    Geändert von Notdoc (04.07.2005 um 22:04 Uhr)
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  3. #3
    die rockbare
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    wenn man sich das erste mal bewirbt und keine wartesemester hat und daher bei der wartezeitquote auch keine orte einträgt ist es doch völlig wurst, ob man 2.15a ausfüllt, oder nicht, oder??
    hab da einfach mal andere orte ausgeschlossen... obwohl ichs irgendwie auch unlogisch fand...
    ist das schlimm??



  4. #4
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Nein, wie du gesagt hast, wenn du keine Wartesemester hast, ist das nebensächlich.
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