Ja, ein bisschen kenn ich mich mittlerweile aus
die Zeit der Arbeitslosigkeit wird dir unter bestimmten Voraussetzungen auch als Zeit der Erwerbstätigkeit angerechnet. Folgendes findet man hierzu auf bafög.de :
"Für die Berechnung der Zeit der Erwerbstätigkeit in den Fällen des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 BAföG gilt Folgendes:
(...)
Zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen auch Zeiten
- der mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit,
- der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz,
- der Erwerbsunfähigkeit,
-
der Arbeitslosigkeit, soweit während dieser Zeit nicht eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung stattgefunden hat,
- der Teilnahme an einer nach den für den jeweils zuständigen Träger geltenden Vorschriften geförderten Maßnahmen zu medizinischen oder beruflichen Rehabilitation,
- der Teilnahme an einer Fortbildung oder Umschulung nach den §§ 41 bis 47 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in der bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung bzw. der Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach §§ 77 ff. SGB III, wenn Auszubildende während dieser Zeit/en entsprechende Leistungen erhalten haben. Während dieser Zeiten wird Einkommen in Höhe des oben genannten Betrags (siehe oben unter Ziffer V. 1.) abzüglich des Zuschlags von 20 % als ausreichend angesehen.
Für Zeiten der Arbeitslosigkeit ist Folgendes zu beachten: Von einer entsprechenden Leistung kann nur dann ausgegangen werden, wenn diese Leistung als Entgeltersatzleistung in einem Zusammenhang mit den Erträgen der früheren Erwerbstätigkeit steht (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe). Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II handelt es sich um staatliche Fürsorgeleistungen, die keine Lohnersatzfunktion einnehmen. Eine Berücksichtigung der Bezugszeiten kommt deshalb nicht in Betracht."
Ich verstehe das so, dass wenn du Arbeitslosengeld erhalten hast - welches sich berechnet aus einer früheren Erwerbstätigkeit, sprich deiner Ausbildung - dann wird dir der eine Monat Arbeitslosigkeit angerechnet. Allerdings weis ich nicht, ob man dir die Zeit der Ausbildung in dem Zusammenhang als "frühere Erwerbstätigkeit" anerkennt.
Vielleicht solltest du nochmal bei dem für dich zuständigem bafög Amt anrufen und da genau nachfragen. Zur not musst du dann eben deinen Arbeitsvertrag einen Monat länger laufen, parallel zum ersten unimonat, damit dir die 3 Jahre anerkannt werden.