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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Eine Freundin von mir hat seit einigen Jahren Diabetes und wurde nun als schwerbehindert eingestuft und einen entsprechenden "Ausweis" bekommen. Sie hat einen Schnitt um 2,3 und möchte auch Medizin studieren. Nun meinte sie neulich zu mir, sie hätte überhaupt keinen Zweifel daran, dass sie 'nen Studienplatz bekommt, denn wenn sie über das neue Verfahren z.B. in ein Auswahlgespräch eingeladen wird, da man sie da u.a. mit Sicherheit nicht fragen wird, warum sie Medizin studieren will....
    Ich frage mich, ob das wirklich so laufen wird. Das soll jetzt nicht abwertend klingen, ich möchte nur mal hören, was ihr darüber denkt.
    Haben Schwerbehinderte einen Vorteil? Denn eigentlich zählte es doch bisher immer nur als nachrangiges Auswahlkriterium...... Habe mir noch nie wirklich Gedanken darüber gemacht, erst seit sie mir von ihrer "Theorie" erzählt hat .-nix

    Stoux



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  2. #2
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
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    tja, also ich könnt mir nur vorstellen, dass es über einen härtefallantrag geht...
    aber wenn sie zB zu einem auswahlgespräch kommt, muss sie sich genauso durchsetzen wie jeder andere auch...und ob sie da denn einen vorteil hat mit ihrer bescheinigten behinderung, mag ich zu bezweifeln. ich, mein sie hat ja die gleichen chancen das studium zu bestehen wie jeder andere auch, aber ob das diue profs so sehen
    ich dachte eigentlich auch, dass zB eine behinderung nur bei der ortsverteilung ne rolle spielt und da einen vorteil bringt, aber nen platz muss sie erst mal bekommen um den vorteil nutzen zu können...oder wie???
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



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  3. #3
    Schachtelhalmblümchen Avatar von s*bärli
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    Ich glaube kaum, dass die Schwerbehinderung ausreicht, um mit einem Härtefallantrag einen Platz zu bekommen.
    Und übers AdH, was soll das für einen Vorteil haben?? Mit welchem Argument?

    Ein nachrangiges Auswahlkriterium für einen Studienplatz ist Schwerbehinderung auch nicht.
    "Lediglich" bei der Verteilung auf die Wunschhochschule haben Schwerbehinderte (eben mit Sozialkriterium 1) den Vorteil,
    dass sie in der Abibestenquote nachrangig
    und in der Wartezeitquote vorrangig behandelt werden.

    Es muß also die Note passen oder genügend Wartesemester vorhanden sein, damit auch ein Schwerbehinderter seinen Studienplatz bekommt.

    Geist ist geil!











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  4. #4
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
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    Zitat Zitat von s*bärli
    Ein nachrangiges Auswahlkriterium für einen Studienplatz ist Schwerbehinderung auch nicht.
    "Lediglich" bei der Verteilung auf die Wunschhochschule haben Schwerbehinderte (eben mit Sozialkriterium 1) den Vorteil,
    dass sie in der Abibestenquote nachrangig
    und in der Wartezeitquote vorrangig behandelt werden.

    Es muß also die Note passen oder genügend Wartesemester vorhanden sein, damit auch ein Schwerbehinderter seinen Studienplatz bekommt.
    genau so hab ich das auch sagen wollen
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



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  5. #5
    TBSE performer Avatar von test
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    Ich könnte mir schon vorstellen, dass ein Härtfallantrag durch die Schwerbehinderung durchgehen könnte. Gibt es nicht so eine Regel, dass Leute bei eingeschränkter Lebenserwartung durch ihre Behinderung/Erkrankung einen Härtefallantrag stellen können?
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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