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Zitat von
Reflex
Weil es total schwachsinnig ist. Die meisten ambulanten neurologischen Patienten benötigen (auch nicht MS Patienten) keine niederschwellige, regelmäßige Bildgebung. Damit wird man nicht mal Ansatzweise ein MRT auslasten können... und wenn Du anfängst über zu diagnostizieren, wird das sich irgendwann rächen und ambulante Schubtherapie wird sich auch nicht finanziell rentieren, von den Gefahren mal abgesehen sowas unbedingt ambulant behandeln zu wollen.
Es wurde auch der Aspekt vergessen, daß es in der Ausgangsfrage über "KV" abrechenbar sein sollte. Grob vereinfacht ist es das grundsätzlich nicht, da hierfür der Facharztstatus Radiologie mit entsprechendem Kassensitz verlangt wird.
Zitat von
Luffy123
Warum nicht selber in der Praxis machen und abrechnen? Hat den Vorteil, dass alles in einer Hand ist.
Und dann ist auch noch die Selbstüberweisung verboten, d.h. Du als KV-Neurologe dürftest nicht Deine KV-Patienten zu Dir als fachgebundener Teilgebietsradiologe schicken.
Und selbst wenn man dem Pat. zu dem neurologischen RLV von vielleicht 50 EUR noch ein unvergütetes cMRT von zweihundert EUR spendieren würde- es wäre nicht nur wirtschaftlicher Unfug, sondern auch noch gegen die Berufsordnung und eine Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb gäbe es noch on top.
Und in dem Moment, wo der Pat. einen hohen dreistelligen Betrag als Selbstzahler selbst berappen muß oder das ganze auch "auf Lau" sprich Kasse, bekommen kann, ist die Entscheidung eigentlich klar. Das Wartezeitargument dürfte bei einer Elektivuntersuchung auch keine Rolle spielen.
Privat abrechnen oder stationär im KH ist schon etwas kniffliger, aber auch hier läuft man Gefahr, daß die Abrechnung von Gerichten unterbunden wird. Es trifft übrigens auch die Orthopäden, die ja durchaus Interesse an schneller und hochfrequenter Bildgebung haben und hie und da auch schon mal ein MRT besitzen. Aber selbst die Möglichkeit zur Privatabrechnung kann jederzeit von einem Gericht durchkreuzt werden.
Wer das Thema vertiefen will, letztes Jahr war in der RöFo eine ausführliche Abhandlung zum Thema "MRT-Abrechung durch Nichtradiologen" einschließlich der sich teils widersprechenden Gerichtsurteile dazu abgedruckt. Übrigens kann der fachfremde MRT-Besitzer auch seine Befunde gegen Honorar von einem Radiologen erstellen lassen und damit gegenüber Selbstzahlern korrekt abrechnen. Ich habe das mal eine Zeitlang nebenher gemacht, das dürfte in der heutigen Zeit wirtschaftlich aber kaum sinnvoll sein. Zumal in einer rein radiologischen Praxis Skaleneffekte größer und die Geräte i.d.R. auch besser sind.
Für die fachgebundene MRT-Genehmigung sind übrigens 24 Monate radiologische Weiterbildung und die entsprechenden Zahlen nachzuweisen, alleine dadurch erübrigt sich so mancher Wunsch, im Selbstzahlerbereich mal eben zusätzlichen Umsatz zu generieren.
Geändert von tarumo (01.02.2021 um 21:05 Uhr)
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"