FFP2/KN95/N95 ist ein Arbeitsschutzstandard.
"For medical use" bezieht sich in der Regel auf die Zertifizierung als Medizinprodukt. Das sind zwei völlig verschiedene Systeme.
KN95/N95 und FFP2 sind grundsätzlich gleichwertig. ABER: Es muss halt wirklich KN95 sein.
Die Gewerbeaufsichten und die jeweiligen UVT wären dafür zuständig, den Arbeitsschutz auch in Kliniken zu überwachen. Dazu gehört auch die Kontrolle, ob adäquate PSA zur Verfügung gestellt wird. Aber dass sich beide Stellen des Arbeitsschutzes nicht drum scheren, ist auch nichts Neues.
Spannend wird es, wenn die ersten Covid-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden (Arbeitsunfall ist auch möglich- die DGUV hat einen Algorithmus dazu) und dann mal auf Regress gegen den Klinikbetreiber ermittelt wird.