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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #38891
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    Non-medical bedeutet in der EU, dass MDR/MDD nicht berücksichtigt werden müssen. Die technischen Vorgaben für FFP2 sind aber natürlich identisch. Ggf besteht aber kein vollständiges QM System o.ä.



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  2. #38892
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    FFP2/KN95/N95 ist ein Arbeitsschutzstandard.
    "For medical use" bezieht sich in der Regel auf die Zertifizierung als Medizinprodukt. Das sind zwei völlig verschiedene Systeme.

    KN95/N95 und FFP2 sind grundsätzlich gleichwertig. ABER: Es muss halt wirklich KN95 sein.

    Die Gewerbeaufsichten und die jeweiligen UVT wären dafür zuständig, den Arbeitsschutz auch in Kliniken zu überwachen. Dazu gehört auch die Kontrolle, ob adäquate PSA zur Verfügung gestellt wird. Aber dass sich beide Stellen des Arbeitsschutzes nicht drum scheren, ist auch nichts Neues.
    Spannend wird es, wenn die ersten Covid-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden (Arbeitsunfall ist auch möglich- die DGUV hat einen Algorithmus dazu) und dann mal auf Regress gegen den Klinikbetreiber ermittelt wird.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #38893
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    okay danke für die infos mit dem "non" medical, das beruhigt doch schon etwas.
    bei uns haben sich sehr viele infiziert und auch die ersten berufsanzeigen wurden gestellt
    YOLO



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  4. #38894
    Dunkelkammerforscher
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    In wie weit "non-medical" von Dritten auf Einhaltung des technischen Standards geprüft werden ist mir aber nicht bekannt. Es kann durchaus sein, dass du selbst angeben darfst das FFP2 erfüllt ist und dann CE drauf machen



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  5. #38895
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    "non-medical" hat mit FFP2 nichts zu tun. Du kannst in Deutschland hergestellte und geprüfte und CE-zertifizierte FFP2-Masken haben, die auch wirklich alle FFP2-Anforderungen erfüllen, aber die "non-medial" sind.
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