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  1. #38956
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Bist du sicher? Den Kardiologen ist das ganze ja verboten worden:

    https://medizinrecht-blog.de/berufsr...und-abrechnen/

    "Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 02.05.2018 entschieden, dass die Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung allein durch Radiologen verfassungskonform ist."

    "Es solle gerade der Anreiz für Fachärzte der sogenannten Organfächer mit Zusatzweiterbildung „MRT – fachgebunden – “ unterbunden werden, sich selbst Patienten für die eigene Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen zu überweisen. Diese sollten gerade Radiologen vorbehalten bleiben."
    Die Kardiologen haben es ja schon geschafft geschickt dieses Problem aus der Welt zu schaffen: Kardio MRT ist inzwischen fester Bestandteil der WBO. Damit müssen Kardiologen das durchführen, um weiterbilden zu können. Damit ist es zunächst in der Klinik nicht mehr möglich es in der Radiologie zu lassen und wenn Radiologen keine Ausbildung in Kardio MRT erhalten wird es in einigen Jahren sicher wieder anders entschieden.



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  2. #38957
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Wir machen trotz riesiger Kardiologie unsere Kardio-MRTs selber. Kann sein, dass die Kardiologen das selbst zusätzlich nochmal befunden, aber der endgültige Befund wird von einem RAD-AssA geschrieben und von einem RAD-OA freigegeben.



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  3. #38958
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Da muss man zwei Dinge unterscheiden:

    Das ius practicandi bekommt man nach wie vor erst, sobald man Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt ist. Daran hat sich nichts geändert.

    Der Turnus (Abschluss Arzt für Allgemeinmedizin, früher 3 Jahre lang) war meines Wissens nie eine rechtliche Voraussetzung um eine Facharztweiterbildung zu starten. Aber früher war die Stellensituation so, dass man oft de facto erst dann eine Chance auf eine Facharztweiterbildungsstelle hatte, wenn man den Turnus hatte. Das ist heute ganz anders. Heute gibt es genug Leute, die auch in beliebten Fächern direkt nach der Basisausbildung eine Facharztweiterbildungsstelle in ihrem Wunschfach bekommen.

    Die Basisausbildung (neun Monate Innere und Chirurgie) ist heute formal Teil (fast) jeder Facharztweiterbildung. Auch wenn man sich in der Regel am Anfang nur für die Basisausbildung bewirbt, und sich dann während der Basisausbildung für die Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin ("Turnus") oder die Facharztweiterbildung bewirbt. Eingeführt wurde die Basisausbildung 2015.
    Danke für die Klarstellung!



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  4. #38959
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    Zitat Zitat von Luffy123 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage, die mich interessiert. Kann man als niedergelassener FA für Neurologie Schädel-MRTs bei über die KV abrechnen, wenn man sich ein MRT in die Praxis stellt und eine Zusatzweiterbildung MRT-fachgebunden besitzt? Oder dürfen das nur FA für Radiologie?

    Danke im Voraus für die Antwort.
    Warum sollte man das überhaupt tun?



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  5. #38960
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Warum sollte man das überhaupt tun?
    Man kann genau das tun, was der Gsetzgeber und die KV untersagen: Jeden Patienten den man sieht selbst noch ins MRT schieben und abrechnen.



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