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  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von MediManu
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    Ich versteh das irgendwie nicht ganz.

    Hab mich mit 1. Ortspräferenz in Tübingen beworben. Habe 9 Wartesemester, Abi mit 2,5 und Sozialkriterium 4.

    Laut ZVS-Tabelle waren in Tübingen 8 Wartesemester, ein Abi mit 2,4 und ein Sozialkriterium von 4 nötig.

    Dennoch haben sie mich an meine 2. Ortspräferenz "Ulm" geschickt. Dort waren 8 Wartesemester, ein Abi mit 2,4 und ein Sozialkriterium mit 5 notwendig. Normalerweise müsste doch damit jeder mit mehr als 8 Wartesemester in Tübingen genommen worden sein, oder nicht?

    Laut der Entfernungstabelle der ZVS ist Tübingen 50km und Ulm 60km vom Wohnort meiner Eltern entfernt. Somit müsste ich doch für Tübingen Sozialkriterium 4 haben?!?!?!?!?!?!

    Ich versteh das ganze nicht!!!

    Kann mir das mal jemand erklären????????



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  2. #2
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Erst findet die Auswahl statt und DANN die Verteilung!!!

    Du wurdest "ausgewählt", weil du 9 WS hattest und die Auswahlgrenze bei 8 WS lag.

    Du wurdest aber NICHT nach Tübingen "verteilt", weil deine Abinote schlechter war als 2,4! Bei der Verteilung spielen die WS KEINE rolle mehr. Da kommt es auf das Soz.Krit. an und wenn dann noch mehr Bewerber als Plätze da sind, wird die Abiturdurchschnittsnote herangezogen!!!

    DU hast das erfordeliche Soz.Krit.4 gehabt, hattest allerdings eine Note von 2,5. Der letzte zugelassene Bewerber hatte 2,4. Deswegen liegst du leider hinter der Auswahlgrenze und wurdest an deinem Zweitwunsch Ulm berücksichtigt.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von MediManu
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    Danke, Cuff, für deine Erklärung.

    Was ich aber immer noch nicht verstehe ist, dass in Ulm doch auch ein Abischnitt von 2,4 gefordert war!?
    Geändert von MediManu (14.08.2005 um 12:19 Uhr)



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  4. #4
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Zitat Zitat von MediManu
    Danke, Cuff, für deine Erklärung.

    Was ich aber immer noch nicht verstehe ist, dass in Ulm doch auch ein Abischnitt von 2,4 gefordert war!?
    In der Wartezeittabelle (ZVS-Seite) ist erst das Soz.Krit. entscheidend (In Ulm 5) und dann die Note. Allerdings konnte jeder, der Ulm auf seiner Liste hatte (auch wenn man's auf Rang 6 genannt hat) dort zugelassen werden. Das N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der letzte zugelassene Bewerber in Ulm diesen Ort garnicht auf seiner Liste stehen hatte und dass der Ort von der ZVS angefügt wurde. Bevor soetwas geschieht, muss aber erst JEDER, der Ulm auf seiner Liste hatte zugelassen werden!!! Die 2,4 ist lediglich die Note des LETZTEN zugelassenen Bewerbers.



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  5. #5
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    hab die frage schon in meinem beitrag gestellt frag hir aber nochmal! wie ist das wenn man an den 2 unis die man direkt angegeben hat keine chance hat aber "alle anderen" angekreuzt hat?! kommt man dann bei allen hs ins adh wenns von der note her reicht? meine freundin hat 1,5 und 2 ws!? helft mir mal!



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