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  1. #1
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    Da ja nun am 22.9. erstmal die ersten 60% auf der Rangliste einer Hochschule einen Bescheid bekommen, die ja aber diese Uni nicht zwangsläufig als 1. OP angegeben haben müssen, ist doch klar, dass viele lieber eine andere Uni auswählen. Dadurch würden wieder viele andere am 30.9. nachrücken.
    Zu meiner Frage: Bekommen da wirklich nur die ersten 60% ein Briefchen mit einer "Zulassungsmöglichkeit" oder werden von vornherein schon etwas mehr Leute "zugelassen", um den Schwund durch die "Ich-nehme-lieber-meine-1.OP-Uni-als-diese eine-2./3./4./5./6.OP-Uni"-Absager auszugleichen?
    Ich hoffe ich versteht meine Frage...



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  2. #2
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    Also laut ZVS-info bekommen tatsächlich NUR die ersten auf der jeweiligen Uni-Rangliste am 21. September eine Benachrichtigung mit der "Mehrfach-Zulassungsmöglichkeit"!
    Werden die Plätze niederer Präferenz wieder frei, so wird je nach Uni-Rangliste nachgerückt, sodass am 30. September jeder nur noch genau EINEN Platz hat.
    Der von dir angesprochene "Schwund" wird ja bei Nichtannahme eines Platzes durch das Nachrückverfahren Mitte Oktober geregelt.



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  3. #3
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    gibt es also sozusagen 2 "nachrückverfahren"?

    sagt mir mal ob das so richtig ist bitte:

    am 21. september wählen alle mit mehrfacher zulassung ihre erste wahl. alle dabei übrigbleibenden plätze werden bis 30. september auf bewerber verteilt die bisher keinen platz erhalten konnten (sozusagen ein ersten nachrückverfahren). dann wird geschaut wer sich tatsächlich immatrikuliert und die nicht angenommenen plätze werden nochmals im echten nachrückverfahren verteilt.

    stimmt das so? und im "ersten" nachrückverfahren gibt es nur noch eine uni für jeden, richtig?



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  4. #4
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    Das stimmt so!!! Nur nennt die ZVS dieses "erste Nachrückverfahren" halt nicht Nachrückverfahren...



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