Das kommt darauf an, was man als "Nachrückverfahren" bezeichnet.
Das, worum es hier geht, ist im Prinzip ja auch eine "Nachrücken", weil alle, die über die erste Verteilung im Hochschulverfahren keinen Platz gekriegt haben, dadurch doch noch zum Zug kommen könnten.
Dieses Prozedere ist aber offiziell noch teil des Hauptverfahrens, das mit dem Bescheid am 30.09. abgeschlossen ist. Dann sind theoretisch alle(!) Plätze vergeben.
Im "richtigen" Nachrückverfahren geht es wie gesagt nur um Studienplätze, die nicht wahrgenommen wurden.
- Zumindest entsprcht das dem, was ich nach bestem Wissen und Gewissen berichten kann, nachdem ich mehrfach mit den Leuten von der ZVS telefoniert habe. -