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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    rockin la 'Tübingen
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    1 + 1 + 1 + 1 + 1 macht?
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    124
    So, nehmen wir an ich schreibe mich dann am Montag in der Uni ein, und dann erhalte ich später ne Einberufung zu den Grünen Männern. Behalte ich dann trotzdem meinen Studienplatz, weiss einer wie ich da vorzugehen habe?

    Im Merkblatt der ZVS wird immer vorrausgesetzt man erhält seine Einberufung vor der Immatrikulation.



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  2. #2
    Francis
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    Ich glaube zu wissen ,dass wenn du deine immatrikulationbescheinigung hast du dann einen antrag bei der bw einreichen kannst um das einziehen zu umgehen-und dann fällts ja eh flach,weil du "zu alt"bist nach dem studium.das mit dem antrag gilt auch wenn man nach der ausbildung für eine bestimmte zeit vom betrieb übernommen wird(so bei meinem besten freund geschehen),dann kann man das einziehen auch noch herauszögern.
    falls dem antrag nich stattgegeben wird(wovon ich aber nicht ausgehe),müsstest du deinen studienplatz aber nach vollendungen deines dienstes ohne umwege zum dann entprechenden semester anfangen können.



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  3. #3
    Dr. in. spe. Avatar von mima
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    Noch ne andere Frage, aber zielt in die gleiche Richtung (vielleicht weiß es ja jemand )

    Wurde zum Zivildienst eingezogen und habe mir dann drei Tage vorher das Kreuzband gerissen (ja, schön blöd, war Traumziviplatz auf der Rettungswache). Jedenfalls war ich dann einen Monat Zivi (nur auf dem Papier weil AU) und wurde dann vorzeitig entlassen bzw. 'zurückgestellt'. Angeblich soll ich Ende des Jahres noch einmal zu der Einstellungsuntersuchung eingeladen werden. Wie sieht das denn da aus? Komm ich da auch drumrum wenn ich schon stukadiere? Oder bin ich vielleicht der Erste dem das so blöd passiert ist

    so long,
    der m!ma
    Sterben ist arg - Wir liefern den Sarg!
    (Werbetext eines Bestattungsunternehmens)



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  4. #4
    Seit 23 Monaten Schwester Avatar von Dodo
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    Also zum Thema Einberufung nach der Immatrikulation....ein Freund von mir wurde im 2.Semester einberufen und musste gehen...denn laut Bundeswehrgesetz dürfen die einen bis zum 4.Semester ziehen. Erst wenn man das überlebt hat ist man vor denen sicher.




    "Das Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung ist ein fundamentales Recht, besonders für Kinder"



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  5. #5
    hocheva
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    Man kann einen "Antrag auf Zurückstellung" stellen. Dazu braucht man dann aber ein Schreiben von Lehrern oder Profs, warum sich das Studium nicht aufschieben lässt. oder warum man unbedingt weiterstudieren muss. Wenn der Antrag dann mal durch ist, muss man jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung an die Bundeswehr schicken.
    Bis zum 27. Lebensjahr(glaub ich) können sie einen dann noch einziehen. Danach ist es vorbei.



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