Ich werde mich nach der Absage für Pharmazie natürlich wieder im Sommersemester bewerben. Nun meine Frage : Die ZVS schreibt auf dem Ablehnungsbescheid, dass als Wiederbewerber eine vereinfachte Bewerbung mit Rückgriff auf meine bereits vorliegenden Daten per Internet möglich ist. Das ist ja alles schön und gut, wenn man nur seine Nummer eingibt,alle Daten wieder da sind, man nur ein paar Änderungen vornimmt und das wars ... ABER: Greifen die auch auf das schon vorliegende Abi - Zeugnis zurück oder muss man das wieder einschicken ?? Das wäre ja echt doof, dann wieder die Behördengänge mit beglaubigen und dann ist ja da auch noch die Meldebescheinigung, alles wieder mit Kosten verbunden. Also,wer weiß was ?
Es wäre ja echt mal ein feiner Zug von der ZVS wenn die Online-Bewerbung reichen würde und die greifen auf alle vorliegenden Dokumente zurück.
Bitte um Antwort ...
Homer