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Hallo allerseits,
Hab mal eine Frage:
Habe im Forum verschiedener Orts gelesen, dass die Arbeitszeit die für das Grundgehalt von 3060 Euro (TVÖD 14) geleistet werden muß bei bis zu 54 Stunden liegt. Hab ich das richtig verstanden?
Ich fange am 1.1.2006 als Neu-Assi in der Neurologie an, in meinem vorbehaltlich der Approbation erteilten Vertrag steht aber neben der Eingruppierung in TVÖD 14 eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden. Ist dies nicht rechtsgültig?
Außerdem weiß ich, dass meine zukünftige Klinik das Schichtmodell eingeführt hat, wie wird denn da wohl verfahren, falls die Wochenarbeitszeit statt 38,5 Stunden sagen wir 48 Stunden beträgt? Gibt es im Normalfall Überstunden/Freizeitausgleich oder fällt das einfach über den Tisch?
Lg,
Hendrik