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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo allerseits,

    Hab mal eine Frage:

    Habe im Forum verschiedener Orts gelesen, dass die Arbeitszeit die für das Grundgehalt von 3060 Euro (TVÖD 14) geleistet werden muß bei bis zu 54 Stunden liegt. Hab ich das richtig verstanden?
    Ich fange am 1.1.2006 als Neu-Assi in der Neurologie an, in meinem vorbehaltlich der Approbation erteilten Vertrag steht aber neben der Eingruppierung in TVÖD 14 eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden. Ist dies nicht rechtsgültig?
    Außerdem weiß ich, dass meine zukünftige Klinik das Schichtmodell eingeführt hat, wie wird denn da wohl verfahren, falls die Wochenarbeitszeit statt 38,5 Stunden sagen wir 48 Stunden beträgt? Gibt es im Normalfall Überstunden/Freizeitausgleich oder fällt das einfach über den Tisch?

    Lg,

    Hendrik



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  2. #2
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
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    ich gehe mal davon aus dass du einen dienstvertrag erhalten hast. in diesem stehen die modalitäten drin, sprich: ab wann gilt bereitschaftszeit, gehört samstag zu den tagen die höher vergütet werden oder nicht, wird freizeitausgleich gewährt oder wird die überstunde vergütet (das glaubste aber selber ja wohl nicht ) oder anteilig. unter den tisch fallen wird es vielleicht, das ist aber trotz allem nicht rechtmässig. wenn ich mich nicht täuschen sollte und du unterschrieben hast ohne den vertrag zu lesen: mein beileid, ansonsten: wenn du ihn noch gar nicht erhalten hast lies ihn dir genau durch und lass eventuell noch jemanden drüber schauen der plan von der materie hat. alles gute!
    ich denke urologisch!




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  3. #3
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    Also, ich kann dir nur gratulieren. Ein 38,5 Stundenvertrag ist heutzutage eine Seltenheit. Das heisst zwar nicht, dass du nur so wenig arbeitest, aber wenigstens bekommst du dann mehr Kohle dafür.

    Beispiel.
    Du 38,5 h pro Woche, bei realen 48 h pro Woche (9,5 Überstunden pro Woche = 38 h pro Monat)

    Ich 41 h pro Woche, bei realen 48 h (7 Überstunden pro Woche = 28 im Monat)

    Das heisst, du bekommst 10 Überstunden mehr als ich bezahlt, wobei eine Stunde mit 23 Euro brutto vergütet wird (=230 Euro mehr als ich).

    Manche Kliniken bezahlen die Stunden nicht, aber dann bekommt man das in der Regel als Freizeitausgleich.

    Wer gar nichts bekommt, macht was falsch.



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  4. #4
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    Werde ab dem 01.12. auch neu anfangen (auch Nero) und ab dem 01.01. wird auch in der Abteilung ein Schichtsystem eingeführt. Wie macht sich das für mich als Berufsanfänger bemerkbar? Auf was muss ich bei meinem Arbeitsvertrag (den ich noch nicht zugeschickt bekommen habe) achten?

    Danke und Gruß,

    Nightmare



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  5. #5
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
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    im schichtsystem fallen die dienste weg, ergo gibts weniger lohn, denn du hast ja weniger stunden. auch für dich ist es interessant, ob du einen 38,5h vertrag hast oder mehr. fällst du in den tvöd oder bekommst du einen avr-vertrag oder bist du bei einem privaten träger? dann schau in welche gruppe des bereitschaftdienstes du fällst, ich bin in d, allerdings auch in der chirurgie, in der neuro würde ich mal auf c tippen. ich persönlich stelle mich mal darauf ein, das nicht viel mehr als das grundgehalt hängen bleiben wird, was darüber hinaus geht ist dann ein bonus über den ich mich freue aber den ich in meine planungen nicht mit einbeziehen werde.
    ich denke urologisch!




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