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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    16.08.2001
    Beiträge
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    Hallo,

    wie funktioniert das eigentlich mit der Aufnahme ins ärztliche Versorgungswerk und wie kündigt man seine gesetzliche Rentenversicherung?

    Lg,

    Hendrik



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  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Wegen der Aufnahme in das Versorgungswerk mußt Du Dich an Deine Ärztekammer wenden, die schicken Dir dann einen Antrag.
    Und für den BfA-Austritt schreibst Du am besten die BfA an (oder wie immer die sich jetzt nennt... die haben neulich den Namen geändert).
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #3
    Handwerkerlehrling Avatar von Werwolf
    Mitglied seit
    05.01.2005
    Semester:
    raus aus meiner Notaufnahme!
    Beiträge
    600
    In HH macht das sogar die ÄK, wenn ich mich recht entsinne. Sobald man ins Versorgungswerk eintritt, schicken die eine Kündigung an die BfA.



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  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von blanko
    Mitglied seit
    03.07.2002
    Ort
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    Beiträge
    547
    1. Mitglied werden in der Versorgungseinrichtung der Landesärztekammer, die schicken einen Antrag, der dann über sie wieder andie BfA geht. Befreiung dauert ein paar Wochen. bis zu 3 Monate werden die Beiträge von der gesetztlichen rentenversicherung aber wohl ins Versorgungswerk überführt.



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  5. #5
    Dr. med. Dr. med. dent. Avatar von turinep
    Mitglied seit
    02.09.2002
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    Göttingen
    Semester:
    fertig...
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    231

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    in Niedersachsen läuft alles über das Versorgungswerk: anmelden und Austritt aus BfA erklären. Wenn man den Arbeitgeber angibt, setzen die sich mit dem wg. der Formalia in Verbindung. Wie schon gesagt: drei Monate vor Antragstellung können noch rückwirkend aus der BfA in das Versorgungswerk überführt werden, länger sollte man also nicht zahlen, sonst zahlt man dreifach ...



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