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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Ort
    war mal Hauptstadt
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    Ärztin
    Beiträge
    2

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    hallo, vielleicht gehts jemanden von euch ähnlich und kann mir weiterhelfen.

    ich bin approbiert und habe auch schon kurz als arzt gearbeitet, werde jetzt aber in einem anderen beruf weiterarbeiten (=nicht-ärztliche tätigkeit).

    ich kann dann wohl weiter ins versorgungswerk einzahlen, wenn die tätigkeit übergangsweise ist.

    was ich nicht weiss: muss ich mitglied in der ärztekammer bleiben? falls nicht: behalte ich meinen arztausweis?

    vielen dank schonmal

    lg



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  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951

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    Der Arztausweis ist Eigentum der ÄK, den kannst Du nur behalten, wenn Du weiter Kammermitglied bleibst. Ob Du in der Kammer bleiben mußt, weiß ich nicht, frag da am besten mal nach.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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