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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich habe letztens bei einer Klausur gefehlt. Muss man sich bei dem Prof. oder so krank melden bzw. irgendwo abmelden? Oder kann ich einfach zum Widerholungstermin mit meinem Attest kommen???

    Danke für Antwort
    Geändert von andy252 (24.01.2006 um 14:48 Uhr)



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  2. #2
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Vielleicht in der entsprechenden Abteilung nachfragen? Die können dir das sicher definitiver beantworten, als jemand hier im Forum. Zumal ja das was an einer Uni gilt, an einer anderen schon wieder unterschiedlich geregelt sein kann.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von sunny03
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    Kenne das bisher nur so, dass man samt Attest im jeweiligen Institut vorstellig werden muss. Also am besten so schnell wie möglich mit dem Attest zum Prof hin, damit du für die Nachklausur zugelassen wirst - denn unentschuldigt wird man dich dort wahrscheinlich nicht zulassen.

    Wenn dein Fehlen vor der Klausur schon absehbar ist, würde ich in Zukunft vielleicht auch vor dem Termin im Institut anrufen und Bescheid sagen und sobald du dann später wieder fit bist mit dem Attest hingehen.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Ich meine nicht Nachschreibetermin, sondern es gibt 3 Wochen nach der Klausur noch ein Wiederholungstermin, eigentlich für durchgefallene gedacht. Ich dachte nicht teilgenommen bedeutet 6 und dann wiederhole ich.



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  5. #5
    Platin Mitglied Avatar von sunny03
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    Achso, das habe ich oben aus deiner Aussage anders verstanden.

    Wiederholertermin ist ja eigentlich nur für Leute die angetreten und durchgefallen sind. Kommt dann auf die Regelung bei euch an und ob ein Auge zugedrückt wird - da muss ich mich hell anschließen. Mit Attest mag es eventuell (!) möglich sein, ohne ist es eher unwahrscheinlich. Erkundige dich einfach mal, ob du die Möglichkeit hast oder wie das andernfalls bezüglich eines Ausweichtermins geregelt wird.



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