Hi,
Die Mündliche ist nach dem Schriftlichen. 2 Tage lang...einmal so und einmal praktisch...
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moin!
falls ich mich nicht irre gibt es ja zu dem schriflichen Hammerexamen auch noch die mündlich Prüfung
nun meine Frage.... wann finden die mündlichen Prüfungen statt, vor oder nach dem schriftlichen? oder ist das von LPA zu LPA unterschiedlich?
thnx
muschelschubbser
"Zwei Sachen sind unendlich. Das Weltall und die menschliche Dummheit.
Jedoch ist man sich beim Weltall nicht sicher"
Albert Einstein
"Ärzteausbildung: Wie, wenn man spätere Busfahrer als Jumbopiloten ausbildet."
Gerhard Kocher
Hi,
Die Mündliche ist nach dem Schriftlichen. 2 Tage lang...einmal so und einmal praktisch...
Das ist von LPA zu LPA unterschiedlich. In Hannover hast Du die mündliche Prüfung entweder vor oder nach der Schriftlichen ( von 1.4. 07- 1.6. 07 laufen die Mündl. ).
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so nach einem bißchen stöberei in der neuen AO habe ich das hier gefunden....
und zu der Frage was genau in der mündlichen drankommt.....§16 neue AO:
Prüfungstermine:
Die mündlich-praktischen Prüfungen
...für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
jeweils in den Monaten April bis Juni und Oktober bis
Dezember statt.
§ 30 neue AO
Mündlich-praktischer Teil der Prüfung
(1) Die mündlich-praktische Prüfung findet an zwei
Tagen statt. Sie dauert an beiden Tagen bei maximal vier
Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten
je Prüfling. Am ersten Prüfungstag erfolgt die praktische
Prüfung mit Patientenvorstellung.
(2) Der mündlich-praktische Teil der Prüfung bezieht
sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen
aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet,
auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach § 3
Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 erfahren hat.
(3) Die Prüfungskommission hat dem Prüfling vor dem
Prüfungstermin einen oder mehrere Patienten zur Anamneseerhebung
und Untersuchung zuzuweisen. Der Prüfling
hat hierüber einen Bericht zu fertigen, der Anamnese,
Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise
des Falles enthält. Der Bericht ist unverzüglich nach
Fertigstellung von einem Mitglied der Prüfungskommission
gegenzuzeichnen und beim Prüfungstermin vorzulegen.
Er ist Gegenstand der Prüfung und in die Bewertung
einzubeziehen
"Zwei Sachen sind unendlich. Das Weltall und die menschliche Dummheit.
Jedoch ist man sich beim Weltall nicht sicher"
Albert Einstein
"Ärzteausbildung: Wie, wenn man spätere Busfahrer als Jumbopiloten ausbildet."
Gerhard Kocher