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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebe Forengemeinde, hallo ihr Warter da draußen ,

    für das Sommersemester war ich wie immer bei meiner netten Sachbearbeiterin in unserer Bezirksinspektion (Meldestelle, oder wie auch immer das woanders heißen mag), um mir brav den Stempel auf die Meldebescheinigung setzen zu lassen.
    "Da muss ich Sie leider enttäuschen, das darf ich ihnen seit 01.01.2004 nicht mehr abstempeln" Erstmal natürlich häää, warum hat das die letzten Male dann immer geklappt. Sie könne mir ausdrucken, dass meine Eltern an der angegebenen Adresse gemeldet sind, aber für mich, obwohl ich dort laut Register gemeldet bin, könne sie das nicht schriftlich bestätigen.
    Nun meine Fragen:
    - Hat jemand - speziell in München - das auch schon erlebt?
    - Muss ich der ZVS die Meldebescheinigung überhaupt schicken, wenn es mir völlig wurscht ist, wo ich studiere?
    Freu mich auf eure hilfreichen Antworten...



  2. #2
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Wenn es Dir egal ist, wo Du studierst, braucht die ZVS keine Meldebescheinigung. Ich habe meine (allerdings in einem anderen Bundesland) 2002 problemlos bekommen, danach habe ich keine mehr gebraucht und kann Dir leider nicht damit helfen, ob das noch so klappt.
    Alles Gute,
    Ally



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    ......8. wartesemester ;-)
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    In NRW gab's dieses Mal kein Problem!



  4. #4
    So glücklich!
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    Zitat Zitat von patientenschreck
    Liebe Forengemeinde, hallo ihr Warter da draußen ,

    für das Sommersemester war ich wie immer bei meiner netten Sachbearbeiterin in unserer Bezirksinspektion (Meldestelle, oder wie auch immer das woanders heißen mag), um mir brav den Stempel auf die Meldebescheinigung setzen zu lassen.
    "Da muss ich Sie leider enttäuschen, das darf ich ihnen seit 01.01.2004 nicht mehr abstempeln" Erstmal natürlich häää, warum hat das die letzten Male dann immer geklappt. Sie könne mir ausdrucken, dass meine Eltern an der angegebenen Adresse gemeldet sind, aber für mich, obwohl ich dort laut Register gemeldet bin, könne sie das nicht schriftlich bestätigen.
    Nun meine Fragen:
    - Hat jemand - speziell in München - das auch schon erlebt?
    - Muss ich der ZVS die Meldebescheinigung überhaupt schicken, wenn es mir völlig wurscht ist, wo ich studiere?
    Freu mich auf eure hilfreichen Antworten...
    Das ist nur in manchen Städten so.. Früher standen diese Sonderfälle zur Meldebescheinigung auch immer im Zvs Heft. Ich hatte das auch mal in Duisburg. Da hab ich dann den Wisch, das meine Eltern da und da wohnen mitgeschickt.. In Düsseldorf wiederrum bekommt man die Meldebescheinigung..
    Ist schon komisch..
    Das Leben ist das, was passiert, während du etwas anderes planst..



  5. #5
    Franzi
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    Zitat Zitat von patientenschreck
    "Da muss ich Sie leider enttäuschen, das darf ich ihnen seit 01.01.2004 nicht mehr abstempeln" Erstmal natürlich häää, warum hat das die letzten Male dann immer geklappt. Sie könne mir ausdrucken, dass meine Eltern an der angegebenen Adresse gemeldet sind, aber für mich, obwohl ich dort laut Register gemeldet bin, könne sie das nicht schriftlich bestätigen.
    ..

    Kann ja wohl nicht wahr sein! Hätte sie Dir DAS mal schriftlich mitgeben sollen!



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