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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    mach mit: Avatar von xxxxmr
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    Folgenden Artikel fand ich beim WDR:

    Auch Praktikanten kriegen Geld

    Allein der Umstand, daß jemand als Praktikant in einer Firma arbeitet, bedeutet noch lange nicht, daß er seine Tätigkeiten unentgeltlich erbringen muß. Vielmehr haben auch Praktikanten, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde, einen Anspruch auf angemessene Vergütung.
    Die Klägerin hatte von ihrem Arbeitgeber eine Entlohnung für eine mehrmonatige Tätigkeit eingefordert, war jedoch mit ihrem Vorhaben vor dem Gießener Arbeitsgericht (6 Ca 117/99) zunächst gescheitert. Vor dem Frankfurter Landesarbeitsgericht hatte sie in der Berufungsinstanz jedoch schließlich Erfolg. Die Richter argumentierten: Das Berufsbildungsgesetz gelte mit Einschränkungen auch für Personen, die eingestellt würden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne daß es sich dabei um eine Berufsausbildung oder um einen Bestandteil eines Studiums handele. Dementsprechend finde auch § 10 Abs. 1 BbiG Anwendung, wonach eine angemessene Vergütung zu gewähren sei, die sich nach dem Lebensalter der jeweiligen Person richte und jährlich ansteige.

    © 2002 WDR Köln
    24.6.2002

    Sollten wir das mal für unser PJ durchsetzen ??? Schön wärs doch !!!

    Gruß
    Jens



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  2. #2
    Guest
    Ja, man müßte eine Musterklage fürs PJ anstrengen. Im Prinzip wäre ich dazu bereit, nur kann ich keinen Anwalt bezahlen. Wo sind denn der MB oder HB ? Vielleicht könnte man deren Rechtsabteilungen erstmal damit beauftragen um die Chancen auszuloten. Schick den Artikel doch mal zum MB. Würde mich brennend interessieren, was die sagen.



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  3. #3
    Guest
    Ein Anstellungsverhältnis mit Bezahlung rechtfertigt meiner Meinung nach eher den aktuellen Status als Bimbo, der produktive Arbeiten zu verrichten hat und ist für das KH bestimmt kein zusätzlicher Anreiz um das fehlende oder wenn vorhanden grösstenteils katastrophal schlechte Teaching zu verbessern.
    Wir sind Studenten in Ausbildung und nicht angestellte Handlanger - und wir sollten die uns zustehende Ausbildung einfordern (für welche die KH von den Universitäten gut bezahlt werden) statt eine Bezahlung (für was?) anzustreben. Ansonsten wird die völlig unbefriedigende Situation im PJ ohne jeglichen Lernertrag festgefahren statt verbessert.



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  4. #4
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    ohne daß es sich dabei um eine Berufsausbildung oder um einen Bestandteil eines Studiums handele
    PJ ist aber Bestandteil des Studiums....

    Gruß,
    Sebastian



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, ich bin absolut Deiner Meinung, daß auch das PJ bezahlt werden sollte. Ich bin PJ-Sprecher des Evangelischen Krankenhauses in Herne. Wir kämpfen gerade um eine kleine "Aufwandsentschädigung" in Höhe von 200 € / Monat. Dies umso mehr, als unser Nachbarkrankenhaus eben dieses jetzt erstmals tut. Nun versucht tatsächlich die Uni, dies diesem Krankenhaus zu verbieten, damit das bloß nicht Usus wird!!! Wir suchen derzeit nach Möglichkeiten, uns zu wehren und das Geld zu erstreiten. Falls Du noch Ideen hast oder uns sonst wie helfen kannst/möchtest, wäre ich Dir dankbar.
    Gruß aus Herne,
    Jan Steiner



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