hallo ihr
habe mal ne frage an die ZVS erfahrenen: habe mir heute vom notar mein abizeugnis beglaubigen lassen, in der art, dass alle blätter zusammengeheftet wurden und auf der letzten seite dann das dienstsiegel, unterschrift des notars und der beglaubigungsvermerk. jetzt habe ich angst, dass das so nicht anerkannt wird, denn im ZVS heft steht drinne, dass " alle Blätter (..) so gesiegelt werden, dass auf jeder seite ein teil des dienstsiegelabdrucks erscheint" das hab ich auch zwei notaren erzählt, aber die meinten, anders können dir mir das schriftstück nicht beglaubigen? wem soll ich nun glauben? wie habt ihr das den geregelt...ich hab nur gedacht: typisch deutsche bürokratie! also lieben dank und gruß an euch,
tatjana
P.S hab zusätzlich noch kopien, die von meiner schule amtlich beglaubigt wurden. kann man die auch verschicken?