hallo!
habe ien paar wichtige fragen zur anrechnung von einem teilabschnitt der insgesamt 90 kalendertage.
ich habe am 03.juli mein praktikum begonnen und habe jedes zweite wochenendschicht. nach rechnung der pflegedienstleitung rechnet sie mir nur die tage an zu den 60 , die ich haben muss, die ich auch anwesend bin, d.h anstatt bis zum 30.august arbeiten zu müssen (genau 60 kalendertage) muss ich bis zum 10.September arbeiten. da ich also jedes zweite wochenende gearbeitet habe, müssten mir dann schließlich bei der ausstellung die 11 tage nachträglich abgezogen werden, sodass ich wieder auf den 30.august komme und genau 60 tage vorweisen kann auf der bescheinigung ( kalendertage!!!)
das alles wäre ja kein problem, wenn mir die leitung die bescheinigung vom 03.juli bis 30.august ausstellen würde ohne dass ich wochenendschichten habe, aber ich sie ist leider nicht bereit, mir diese tage zu schenken.
habt ihr erfahrung damit? kann das KH soetwas intern regeln oder gibt es da konkrete vorschriften für NRW?
meine pflegedienstleitung ist leider total unerfahren in dieser hinsicht.
deshalb hoffe ich, dass mich hier jemand verstanden und einen tipp parat hat.
wird mir der teilabschnitt egentlich anerkannt, wenn ich nicht genau 60, sondern z.B 71 tage bescheinige?
lieben gruß
tatjana