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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    hallo!

    habe ien paar wichtige fragen zur anrechnung von einem teilabschnitt der insgesamt 90 kalendertage.
    ich habe am 03.juli mein praktikum begonnen und habe jedes zweite wochenendschicht. nach rechnung der pflegedienstleitung rechnet sie mir nur die tage an zu den 60 , die ich haben muss, die ich auch anwesend bin, d.h anstatt bis zum 30.august arbeiten zu müssen (genau 60 kalendertage) muss ich bis zum 10.September arbeiten. da ich also jedes zweite wochenende gearbeitet habe, müssten mir dann schließlich bei der ausstellung die 11 tage nachträglich abgezogen werden, sodass ich wieder auf den 30.august komme und genau 60 tage vorweisen kann auf der bescheinigung ( kalendertage!!!)
    das alles wäre ja kein problem, wenn mir die leitung die bescheinigung vom 03.juli bis 30.august ausstellen würde ohne dass ich wochenendschichten habe, aber ich sie ist leider nicht bereit, mir diese tage zu schenken.
    habt ihr erfahrung damit? kann das KH soetwas intern regeln oder gibt es da konkrete vorschriften für NRW?
    meine pflegedienstleitung ist leider total unerfahren in dieser hinsicht.
    deshalb hoffe ich, dass mich hier jemand verstanden und einen tipp parat hat.
    wird mir der teilabschnitt egentlich anerkannt, wenn ich nicht genau 60, sondern z.B 71 tage bescheinige?

    lieben gruß
    tatjana



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  2. #2
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
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    hä - wird das heute so auf den zettel geschrieben. mir schwant, die PDL würd dich gern länger haben wollen.

    lass dir 3.7. bis 30.8. aufschreiben, ohne unterbrechungen (du machst ja keine urlaube, die freien tage sind jene, die jede schwester auch frei hat) und reich das dann dem LPA ein. DIE haben die berechtigung, dir die tage daraus zu berechnen, die du effetkiv hattest, nicht die PDL.
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ähm, wenn ich das alles richtig interpretiert habe, verhällt sich die Pflegedienstleitung in deine KH rechtswidrig, denn die 30 Tage sind nicht = 30 Arbeitstage, sondern einfach 30 Tage - von denen du natürlich auch ein paar Tage frei hast!!!
    Klär das und lass dich nicht verarschen!

    cu



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  4. #4
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Genau, deine PDL hat die Regelung nicht verstanden!

    In der Zeit des Praktikums (also den Kalendertagen, die das LPA interessiert) musst du genau so arbeiten wie eine Vollzeit-Pflegekraft in deinem Bereich. Und da diese auch maximal 12 Tage am Stück arbeiten (zumindest war das in meinem Zivi-Haus so) hast du genauso Anrecht auf freie Wochenenden etc. Letztendlich ist den Arbeitskräften eine Soll-Stundenzahl vorgegeben, die in einem Monat geleistet werden muss. Diese ist immer etwas unterschiedlich je nach Anzahl der Werktage. Das muss dich aber eigentlich gar nicht interessieren - deine Stationsleitung plant dich in den Dienstplan ein (mit freien Tage und so), die arbeitest du ab und hast dann deine Bescheinigung vom ersten bis zum letzten Arbeitstag zu erhalten. Und das ohne irgendwelche eingetragenen Unterbrechungen!
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  5. #5
    its-knecht Avatar von Xela
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    lass dich nicht verarschen. sag der pdl, dass du eine bescheinigung bis zum 30. august brauchst und nicht länger arbeitest. als pflegepraktikant musst du auch nicht am wochenende arbeiten.
    wenn die pdl das nicht akzeptieren will dann würd ich das praktikum sofort abbrechen. sag ihnen das! entweder sie kommen dir etwas entgegen oder sie müssen sich jemand anders suchen zum waschen und pfannen schieben. gibt krankenhäuser wie sand am meer!

    lass dir das nicht gefallen!
    wenn ich nicht xela wäre, dann wollte ich diogenes sein.



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