Ja. Wenn damit alle Weiterbildungsinhalte abgedeckt sind.
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Ja, kannst du.
Doubt kills more dreams than failure ever will.
Ja. Wenn damit alle Weiterbildungsinhalte abgedeckt sind.
Wissen macht nichts.
Zu den letzten Posts hab ich eine Frage.
Für den FA brauch ich die WB-Zeit und die Inhalte dazu. Angenommen meine erste Stelle hat eine WBE von 1,5 Jahren. Und beim Wechsel finde ich eine Stelle mit einer WBE von 2 Jahren. Muss ich vor der Bewerbung erfragen, was die Inhalte sind und wie viel mir dann von diesen 2 Jahren überhaupt anerkannt werden? Kann doch sein, dass sich die Inhalte stark überschneiden.
Oder wird mir die Zeit auf jeden Fall anerkannt und ich muss die fehlenden Inhalte anderswo oben draufpacken (also länger als 5 Jahre)?
Hoffe es ist klar geworden, was ich meine
Es ist sehr klar was du meinst und die Frage zu beantworten ist sehr schwierig... es kommt auf das Fach und die zugehörige Ärztekammer an.
Ich weiß von 2 Problemen in Bayern:
- für den Facharzt Unfall/Ortho braucht es laut vielen Kollegen ein sogenanntes "Ortho-Jahr". Also nicht nur die Arbeit in klassischen Kliniken in denen rein Unfall gemacht wird sondern auch welche die eher so Richtung Ortho und Endoprothetik gehen. In der Weiterbildungsordnung hab ich dazu nicht wirklich was gefunden, scheint aber ein Problem zu sein.
- in manchen Fächern werden bestimmte Untersuchungen oder Techniken als "Kooperationen" innerhalb der Klinik durchgeführt. Vielleicht ein blödes Beispiel aber sagen wir LZ-EKGs machen in einer Klinik ausschließlich die Kardiologen und jemand ist nur bei den Gastroenterologen oder Onkologen. Dann werden die LZ-ELGs nur anerkannt wenn man zudem einen Schrieb beilegt dass die unter entsprechender Aufsicht oder eben die LZ-EKGs vom Kardiologen direkt bescheinigt werden.
Das sind zumindest die Sachen von denen ich mitbekommen hab. Ersteres scheint ein häufiges Problem zu sein, zweiteres ein eher seltenes.