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  1. #1
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    Hallo! mich drückt gerade folgendes Problem: ich habe heute einen Ablehnungsbescheid in der Vorauswahlverfahren der Hochschulen bekommen.Hier steht ."Leider konnten sie noch keinen Studienplatz erhalten".Aber hier finde ich nichts von Grenzrang oder sonstigem (siehe Muster unter www.zvs.de).Hier steht nur über die Entscheidung über den Zulassungsantrag: "Entscheidung in der Wartezeitquote oder für weitere Quoten sowie für Studiengänge, die ausschließlich für NRW vergenebn werden :SIE HABEN FÜR DIESE QUOTE KEINEN GÜLTIGEN STUDIENWUNSCH GENANNT". Heißt das, dass ich trotz 1,3 keinen Platz haben?



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  2. #2
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    Also ich hab das jetzt mal so verstanden, dass dieser Bescheid nur für Wartezeitquoten oder z.B Ausländerquoten gilt. Find ich trotzdem schräg diesen Bescheid. Aber erstmal Kopf hoch mit 1,3 sollte man doch was bekommen.



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  3. #3
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    Ja solangsam glaub ich das auch, aber trotzdem ist das eine absolute Frechheit von der vs so einen "Wisch herauszugeben.



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  4. #4
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    Allerdings! So ein Quatsch aber auch und das Porto zahlt der Steuerzahler



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  5. #5
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    warum rufst du nicht einfach mal bei der zvs an und frägst nach? immerhin müsste auch auf diesem Bescheid eine Ansprechpartner Nummer draufsein.

    ach so..aber du hast schon im original antrag auch ein paar unis in die liste fürs AdH eingetragen, oder? (sonst könnt ich mir so ne schräge Notiz auch erklären...)



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